Flussmeisterstelle Straubing, Neubau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flussmeisterstelle Straubing, Neubau
Neubau einer Flussmeisterstelle in Straubing
Straubing
Planungsleistungen für Objektplanung, Elektroplanung, HLS-Planung, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland