Sammlung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll Referenznummer der Bekanntmachung: 16-1763/14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pliening
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pliening.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll
Gegenstand der Leistung ist das Einsammeln und Beförderung der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle durch den Auftragnehmer (AN) für vier Jahre samt Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre.
Das Abfuhrgebiet umfasst die Ortsteile Pliening, Gelting, Ottersberg, Landsham und Weiler Gigging, Unterspann, Geltinger Au, Gerharding, Erlmühle.
Der Restmüll und den Kompostmüll wird durch den Auftragnehmer in einem 14-tägigem Abfuhrturnus gemäß dem Müllabfuhrkalender im Abfuhrgebiet abgeholt.
85652 Pliening
Einsammeln und Beförderung der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle durch den Auftragnehmer.
Das Abfuhrgebiet umfasst die Ortsteile Pliening, Gelting, Ottersberg, Landsham und Weiler Gigging, Unterspann, Geltinger Au, Gerharding, Erlmühle.
Der Restmüll und den Kompostmüll wird durch den Auftragnehmer in einem 14-tägigem Abfuhrturnus gemäß dem Müllabfuhrkalender im Abfuhrgebiet abgeholt und getrennt zu den vertraglich festgelegten Abfallentsorgungsanlagen transportiert.
um weitere 2 Jahre, bis 31.12.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung (Personen-/Sach- und Vermögensschäden) mit einer Deckungssumme von mindestens
5 Millionen Euro pro Jahr;
• Nachweis einer Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro für Personenschäden (Deckungssumme mindestens 8 Millionen Euro pro geschädigter Person) sowie für Sach- und Vermögensschäden, soweit er oder ein Nachunternehmer Transportleistungen übernimmt.
• Bescheinigungen (nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedsstaates, aus denen hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der er ansässig ist, erfüllt werden. Der Nachweis kann auch durch Eigenerklärung erbracht werden;
• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter, (siehe Eigenerklärung 1.5.3), präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei;
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt (siehe Eigenerklärung 1.5.1);
• Erklärung der Einhaltung zur Regelung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. Nr. 39/2014) i. V. m. der Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV) vom 09.11.2020 (MiLoV3) (siehe Eigenerklärung 1.5.10);
• Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz oder vergleichbarer Nachweis.
• Nachweis der Haftpflichtversicherung gemäß Punkt 1.1,
• Nachweise eines durchschnittlichen Mindestumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (Durchschnittswert pro Jahr).
• Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren. Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
Auftraggeber: öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB
Leistung: Sammlung und Entsorgung von Restmüll
Jährliches Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Angabe eines Ansprechpartners beim Referenzkunden, der kompetent über das Projekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
• Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fahrzeuge (mit Kopie der Zulassungsbescheinigung). Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Euro Norm 6 entsprechen.
Es muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz oder vergleichbarer Nachweis vorliegen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG
Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 132 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland