Textilversorgung der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: KGAP-2022-oV-TV-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textilversorgung der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Textilversorgung der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH :
Am Standort Garmisch-Partenkirchen: Versorgung des Auftraggebers mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bettwaren, Miet-Bereichskleidung und der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung, weiterhin die Aufbereitung von kundeneigener Wäsche vorrangig Kinder- / Babywäsche am Standort Garmisch-Partenkirchen.
Am Standort Murnau: Ausschließlich Versorgung der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung in trägerbezogener Versorgung.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2023.
Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Garmisch-Partenkirchen und Murnau
Der Standort Garmisch-Partenkirchen ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit ca. 490 Betten in 18 Fachabteilungen. Die Wäsche zur Versorgung der Patienten und des Personals ist täglich von Montag bis Freitag artikelweise und nach Größen sortiert zentral anzuliefern. Die Berufskleidungsversorgung für ca. 900 Personen in Garmisch-Partenkirchen erfolgt überwiegend über einen kundeneigenen Wäscheausgaberaum (UHF-RFID-basiert). Die Kommissionierung der Stationswäsche und die In-Haus-Logistik wird komplett vom Auftraggeber übernommen.
Die Außenstelle Murnau ist räumlich an die BG Unfallklinik Murnau angebunden und bezieht die Stationswäsche über die BG. Für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen sind in Murnau ca. 70 Personen mit trägerbezogener Berufskleidung zu versorgen. Die Belieferung und Abholung erfolgt 2 x wöchentlich an / von einer(r) zentralen Stelle.
Die Ausstattung erfolgt überwiegend als Mietwäsche.
Kundeneigene Wäsche ist zum größten Teil Kinder- / Babywäsche im Netzsack.
Verlängerungsoption 3-mal jeweils 12 Monate
Am 20., 21. und 22.06.2022 wird der Auftraggeber Besichtigungen der jeweiligen Betriebsstätten der Bieter vornehmen. Die dabei gewonnen Erkenntnisse werden im Rahmen der Angeboitswertung gemäß den im Vergabeportal bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewertet. Der Auftraggeber teilt den Bietern kurzfristig nach Angebotsöffnung am 17.06.2022 die konkreten Termine mit. Die Bieter werden gebeten, die Zeitfenster zu reservieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen unter Verwendung des Formularsatzes zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
3. Eigenerklärung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Die Formblätter sind zu verwenden.
1. Eigenerklärung über den Umsatz mit Wäschereidienstleistungen für das Gesundheitswesen, welcher der für diesen Auftrag vorgesehenen Betriebsstätte zuzuordnen ist, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2019-2021);
Mindestumsatz mit Mietwäsche-Leistungen im arithmetischen Mittel der Jahre 2019 / 2020 / 2021: 1.000.000 Mio. EUR
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis einer bestehenden Betriebs-Haftpflicht-Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- für Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Die Formblätter sind zu verwenden.
1. Referenzen
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu benennen. Zusätzliche Referenzen sind möglich.
Die Leistungen sind vergleichbar:
- Versorgung mit Miet-Stationswäsche mindestens 800 Betten kumulativ (d.h. für beide Referenzen zusammengerechnet)
- Versorgung mit Miet-Berufskleidung mindestens 1.200 Personen kumulativ (d.h. für beide Referenzen zusammengerechnet)
- Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens.
- Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung aus diesem Auftrag vorgesehen ist.
2. Kapazität der Betriebsstätte
- Gesamt-Kapazität der Wäscherei je 8-Stunden-Schicht 10.000 kg (Eigenerklärung)
- Freie Kapazität pro Tag im 2-Schicht-Betrieb 3.000 kg (Eigenerklärung)
3. Nachweis Einhaltung Hygiene-Anforderungen
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate ab Zeitpunkt der Bekanntmachung) der Einhaltung der Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) - Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien (RAL GZ 992/2 oder gleichwertig) für die vorgesehene Betriebsstätte.
4. Havariekonzept
- Vorlage von mindestens 1 Kooperationsvereinbarung mit einer Wäscherei für Krankenauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall der Betriebsstätte des Auftragnehmers übernimmt.
Die Formblätter sind zu verwenden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist keine vor-Ort-Besichtigung an den Standorten des Auftraggebers erforderlich.
Am 20., 21. und 22.06.2022 wird der Auftraggeber Besichtigungen der jeweiligen Betriebsstätten der Bieter vornehmen. Die dabei gewonnen Erkenntnisse werden im Rahmen der Angeboitswertung gemäß den im Vergabeportal bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewertet. Der Auftraggeber teilt den Bietern kurzfristig nach Angebotsöffnung am 17.06.2022 die konkreten Termine mit. Die Bieter werden gebeten, die Zeitfenster zu reservieren.
Damit sichergestellt ist, dass Klarstellungen und zusätzliche Informationen seitens der Vergabestelle spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. §20 Abs. 3 VgV) mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens 07.06.2022 über das Vergabeportal eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen gelten als nicht rechtzeitig eingegangen und können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung voraussichtlich nicht mehr beantwortet werden.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMER8GP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]