Orientierungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0994
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Orientierungssysteme
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk
Orientierungssysteme Wand- und Deckengrafiken in Schablonentechnik und Folie, Raumkennzeichnungen sowie Kennzeichnunge Ebenen und Flure mittels Follierung und dreidimensionaler Schrift, Beschilderung Tiefgarage aus AluCubond und Übersichtspläne aus Acryl ausgeschrieben.
München
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk
Orientierungssysteme Leistungen ausgeschrieben wie:
- Kreisrastergrafik an Wänden und Decken in Schablonentechnik und Folie - ca. 380 qm
- Verschiedene Raumkennzeichnungen mittels Folierung und dreidimensionaler Schrift - ca. 2000 St
- Verschiedene Kennzeichnungen Ebenen und Flure mittels Folierung und dreidimensionaler Schrift - ca. 700 St
- Beschilderung Tiefgarage - Abgehängte Schildkörper aus AluCubond, foliert - ca. 50 St.
- Übersichtspläne - Informationsfläche aus Acryl, mit farblich abgesetzten kontrastreichen Elementen und
unterschiedliche Oberflächenstrukturen, sowie Fluchtwege- und Rettungspläne - ca. 150 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strafjustizzentrum München / Neubau / Orientierungssysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]