Lieferung eines staatlich förderfähigen Elektro-LKW mit Abrollkipper Referenznummer der Bekanntmachung: E-LKW 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines staatlich förderfähigen Elektro-LKW mit Abrollkipper
Lieferung eines staatlich förderfähigen Elektro-LKW mit Abrollkipper gem. Leistungsverzeichnung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb für die Lieferung eines staatlich förderfähigen Elektro-LKW mit Abrollkipper.
Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die spätere Aufforderung zur Angebotsabgabe und wird Ihnen zur Vorabinformation zur Verfügung gestellt.
Die Angebotsaufforderung erfolgt erst nach Freigabe und Veröffentlichung der Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland.
Die finale Bestellung kann erst nach Genehmigung der o.g. Förderung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe beiliegendes Formular L1311EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.