Simon-Knoll-Platz 3, Städtische Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe, Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 045-Simon-Knoll-Platz 3-05-be-93/2015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen.de/vgst1
Abschnitt II: Gegenstand
Simon-Knoll-Platz 3, Städtische Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe, Unterhalts- und Glasreinigung
Werkvertrag Gebäudereinigung; Simon-Knoll-Platz 3, Städtische Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe, Unterhalts- und Glasreinigung
München
Unterhaltsreinigung in folgendem städtischen Objekt:
Städtische Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten und Braugewerbe
Simon-Knoll-Platz 3
81669 München
Reinigungsfläche Boden: 48.216 m²
Maximal 12 weitere Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Simon-Knoll-Platz 3, Städtische Berufsschule für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe, Unterhalts- und Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85521 Ottobrunn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.