Triphönix_Gewerk 2_Neubau Verfahrenstechnik RGR 4 Referenznummer der Bekanntmachung: VI/4_Triphönix_Gewerk2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Triphönix_Gewerk 2_Neubau Verfahrenstechnik RGR 4
Vergabe der Verfahrenstechnik für die Rauchgasreinigungsanlage Ofenlinie 4 im Projekt "Triphönix".
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den vollständigen Ersatz der Rauchgasreinigungsanlage der Ofenlinie 4 werden nun die Bauleistungen für das bereits beschriebene Projekt vergeben. Zum Umfang zählen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: 1. die Planung, Berechnung, Konstruktion und Codierung (nach dem Kraftwerk-Kennzeichensystem KKS) einer neuen Teilanlage zur Rauchgasreinigung in der Verbrennungslinie 4 des MKW Schwandorf, Lieferung, erforderliche Demontagen, Montagen, betriebsbereite Fertigstellung und Umschlussarbeiten, 2. die Inbetriebsetzung, der Probebetrieb und die Übergabe der unter 1. genannten betriebsbereiten Anlage, 3. die ausreichende fachliche und organisatorische Schulung und Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers (AG), sowie4. die umfassende Dokumentationals Teil des Gesamtprojektes "Triphönix" Zur ganzheitlichen Bearbeitung zählen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen, sowie die organisatorische Koordination der Bearbeitung als auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektbeteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass sehr beengte Platzverhältnisse vorliegen und das Projekt im laufenden Kraftwerksbetrieb abgewickelt werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Graz
NUTS-Code: AT221 Graz
Postleitzahl: 8045
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder
der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.