EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Infrastruktur, Zäune, Bodenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: EC 15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Infrastruktur, Zäune, Bodenschutz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und (teilweise) Errichtung von Infrastrukturmaterial wie Zäunen, Bodenschutzsystemen, mobilen Fahrstraßen etc. für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Absperrungen
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Absperrungen zur Personenführung, Baustellensicherung sowie zur Abgrenzung interner Bereiche.
Bauzaun
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Bauzaunlösungen für die Absicherung der einzelnen Venues sowie zur Personenführung.
Bodenschutz
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von temporären Boden- sowie Rasenschutzsystemen zur Herstellung von Besucher- und Arbeitsbereichen auf unbefestigtem Gelände.
Site Material
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 über die Bereitstellung von Site Material und temporärer Veranstaltungsinfrastruktur wie u.a. Notausgangsbanner, mobilen Lichtmasten, mobilen Fahnenmasten etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Absperrungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauzaun
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenschutz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Site Material
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende
Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag
kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach
§ 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden.
Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“