O 1080/2022.34-1-7 Service Desk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
O 1080/2022.34-1-7 Service Desk
Das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg vergibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Leistungen für 2 Mitarbeiter im IT Service Desk im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen. Die Leistungen umfassen 2 Mitarbeiter mit einem Umfang von jeweils 330 Personentage mit der jeweils getrennt abrufbaren Option zum Abruf weiterer 330 PT pro Mitarbeiter (unter Berücksichtigung der Regelungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll eine Verstärkung des Anwender Servicecenter an der Dienststelle Regensburg des LfF erreicht werden. Die Mitarbeit im Anwender Servicecenter setzt die persönliche Anwesenheit der IT Service Desk Mitarbeiter an fünf Arbeitstagen pro Woche (Montag - Freitag) beim LfF, DSt. Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg voraus. Die Durchführung der Leistung erfordert ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und dem Auftragnehmer/Verleiher sowie eine gültige Erlaubnis nach §1 und 2 AÜG.
93047 Regensburg
Das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg vergibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Leistungen für 2 Mitarbeiter im IT Service Desk im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen. Die Leistungen umfassen 2 Mitarbeiter mit einem Umfang von jeweils 330 Personentage mit der jeweils getrennt abrufbaren Option zum Abruf weiterer 330 PT pro Mitarbeiter (unter Berücksichtigung der Regelungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll eine Verstärkung des Anwender Servicecenter an der Dienststelle Regensburg des LfF erreicht werden. Die Mitarbeit im Anwender Servicecenter setzt die persönliche Anwesenheit der IT Service Desk Mitarbeiter an fünf Arbeitstagen pro Woche (Montag - Freitag) beim LfF, Dienststelle Regensburg, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg voraus. Bei entsprechender Befähigung der Mitarbeiter und nach expliziter Zustimmung des Auftraggebers kann die Erbringung der Leistung ggf. tageweise in den privaten Räumen der Mitarbeiter (Homeoffice) zugestanden werden. Die Durchführung der Leistung erfordert ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (spätestens ab Beginn der Leistungserbringung) zwischen den zur Erbringung der Leistung vorgesehenen Mitarbeiter und dem Auftragnehmer/Verleiher sowie eine gültige Erlaubnis des Auftragnehmers nach §1 und 2 AÜG.
Option zum Abruf von weiteren 18 Monate (330 Personentage) pro Mitarbeiter unter Einhaltung der Regelungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an. Angaben von Bietern / allen Mitglieder einer Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmern sind getrennt aufzuführen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese Angaben auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Zur Bewertung werden die Umsatzzahlen addiert.
Beschreiben Sie das Leitbild und die Kernkompetenzen Ihrer Firma/Ihres Unternehmens. Gehen Sie dabei insbesondere auf Ihr Leistungsportfolio, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand ein. Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese Angaben auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Bitte geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten drei Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nach Möglichkeit mit Name des Ansprechpartners und Kontaktdaten) an, die mit dem Auftragsgegenstand (Leistungen / Mitarbeit für den IT Service Desk) vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art und Umfang der Leistungserbringung. Hinweis: sollten dem Bieter einzelne Angaben (z.B. des Wert oder der Name des Ansprechpartners) auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, ist vom Bieter sicherzustellen, dass bei der Beschreibung zu "Art, Leistungsumfang und Dauer des Projekts" umfassende Angaben gemacht werden, welche Rückschlüsse auf die Vergleichbarkeit der Referenzen ermöglichen. Bei Bietergemeinschaften oder bei Einschaltung von Unterauftragnehmern können Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer aufgenommen werden. In diesem Fall ist an geeigneter Stelle anzugeben, welche/s Firma/Unternehmen für den jeweiligen Auftrag verantwortlich war.
Seit wie vielen Jahren ist Ihre Firma / Ihr Unternehmen im Bereich IT Service (Bereitstellung von Leistungen für einen IT Service Desk) tätig? Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese Angaben auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt), d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Können diese Nachweise erbracht werden? Bei Bietergemeinschaften sind diese (Eigen-)Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern sind diese (Eigen-)Erklärungen auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor: Schutzerklärung (Scientology-Erklärung). Kann dieser Nachweis erbracht werden? Bei Bietergemeinschaften ist diese (Eigen-)Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist diese (Eigen-)Erklärung auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt.
Können Sie zusichern, dass der / die zum Einsatz kommende Mitarbeiter / Mitarbeiterin vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben wird (vgl. Anlage A11)?
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A12 vor: Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation). Kann dieser Nachweis erbracht werden? Bei Bietergemeinschaften ist diese (Eigen-)Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist diese (Eigen-)Erklärung auch von sämtlichen Unterauftragnehmern gesondert erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar.
Bieterfragen können bis zum 08.06.2022 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.