Räum- und Streuarbeiten im Stadtgebiet Straubing 2022-2027 - 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 22-bau-10-e
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Straubing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Räum- und Streuarbeiten im Stadtgebiet Straubing 2022-2027 - 3 Lose
Winterdienst für die Stadt Straubing 2022-2027
Los 1: Bushaltestellen
Los 2: Drittrangige Straßen
Los 3: Geh- und Radwege
Räum- und Streuarbeiten für Bushaltestellen
Stadtgebiet Straubing
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Räum- und Streuarbeiten an 229 Bushaltestellen im Stadtgebiet Straubing. Diese sind im Bereich der Bushaltestelle sowie 10 m davor und 10 m danach auf eine Mindestbreite von 1,20 m und im Wartebereich so ausgedehnt als möglich zu räumen und zu streuen. Besondere Beachtung gilt beim Winterdienst, dem Bodenleitsystem für Sehbehinderte. Dem Bieter ist frei gestellt, ob er diese Leistungen maschinell oder per Hand erfüllt.
In den vergangenen fünf Jahren wurden die Bushaltestellen durchschnittlich 20-mal pro Saison, geräumt und / oder gestreut.
Sollten neue Bushaltestellen während der Vertragslaufzeit eingerichtet werden, besteht die Möglichkeit diese mit aufzunehmen.
Räum- und Streuarbeiten für Drittrangige Straßen (Wohnstraßen mit Wendeplatten)
Stadtgebiet Straubing
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Räum- und Streuarbeiten (FS 30) in Drittrangigen Straßen (Wohnstraßen mit Wendeplatten inbegriffen) im Stadtgebiet Straubing. Diese Straßen haben eine Gesamtlänge von ca. 23.500 m und sind in der Breite so ausgedehnt als möglich, zu räumen und zu streuen.
In den vergangenen fünf Jahren wurden die Drittrangigen Straßen durchschnittlich 10-mal pro Saison, geräumt und / oder gestreut.
Sollten neue Drittrangige Straßen während der Vertragslaufzeit erforderlich werden, besteht die Möglichkeit diese mit aufzunehmen.
Räum- und Streuarbeiten für Geh- und Radwege
Stadtgebiet Straubing
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Räum- und Streuarbeiten von 90.000 m Geh- und Radwegen im Stadtgebiet Straubing. Diese Wege sind auf einer Mindestbreite von 1,20 m, jedoch so ausgedehnt als möglich, zu räumen und zu streuen. In den vergangenen fünf Jahren wurden die Geh- und Radwege durchschnittlich 20-mal pro Saison, geräumt und / oder gestreut.
Sollten neue Geh- und Radwege während der Vertragslaufzeit erforderlich werden, besteht die Möglichkeit diese mit aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228729
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228729
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228729
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228729
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=228729
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/228729
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]