Einkaufsgemeinschaft-2 Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkaufsgemeinschaft-2
Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft mit Möglichkeit der Nutzung der von dieser Einkaufsgemeinschaft
ausgehandelten Einkaufskonditionen für bestimmte Produkte/-gruppen in drei Losen und Möglichkeit der
Nutzung von weiteren Dienstleistungen
Medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und Verbrauchsmateri-al, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Beschaffungsumfänge für nachfolgende Bedarfe an eine oder mehrere Einkaufsgemeinschaften neu zu vergeben,
hier Los 1: Medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und
Verbrauchsmaterial, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf. Außerdem sollen die Beantwortung von Fragen zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien
des Auftraggebers durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers sichergestellt werden.
Hierzu wird der Beitritt zu einer oder mehreren Einkaufsgemeinschaft/en mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag für jedes Los soll abgeschlossen
werden. Weitere und detailliertere Anforderungen an die Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dem Auftraggeber steht das Recht / die Option zu, die Vertragslaufzeit einmalig um ein (1) Jahr zu verlängern.
Zur Nutzung dieser Option ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Nutzung der Option mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Laufzeitende nach Abs. 2 in Textform mitteilt. Der so verlängerte Vertrag endet nach Ablauf der verlängerten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann nach - hinsichtlich der Anzahl - freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern. Bei weniger als drei geeigneten Bewerbern je Los kann der AG das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen. Bei mehr als drei geeigneten Bewerber je Los erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der fachlichen Leistungsfähigkeit zur Verhandlungsführung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die hierbei drei Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebots für das jeweilige Los aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, wie effektiv die Bewerber in der Vergangenheit bei Verhandlungen mit und der Auswahl ihrer Lieferanten/Unternehmen die wirtschaftliche Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder berücksichtigt und hierdurch die bestmöglichen Preise für die jeweiligen Produkte erzielt haben, mithin also ihre fachliche Leistungsfähigkeit in der Auswahl und den Verhandlungen mit den Anbietern.
Hierzu betrachtet der Auftraggeber die von den Bewerbern im gesonderten - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden - Excel-Dokument "Warenkorb I" getätigten Angaben zu den jeweiligen Losen dahingehend, welche Bewerber die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen. Die drei Bewerber, welche die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen, werden als fachlich am leistungsfähigsten betrachtet, da diese Bewerber bessere Konditionen mit den Anbietern/Lieferanten/Unternehmen aushandeln konnten, als andere Bewerber, welche einen höheren Gesamtpreis für die Produkte des jeweiligen Loses ausgewiesen haben.
Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel zum Stichtag 1. April 2022 aufzuführen.
Den Bewerbern ist es hierbei möglich, sowohl den Preis für die vom Auftraggeber vorgegebenen Artikel anzugeben, soweit der Bewerber einen entsprechenden Rahmenvertrag verhandelt hat, in welchem dieses Produkt enthalten ist, als auch ein zu dem jeweiligen Artikel funktionsgleiches Produkt (Substitut) und dessen verhandelten Preis anzugeben, sofern die Rahmenverträge des Bewerbers nur ein funktionsgleiches Substitut zu dem Produkt umfassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zu dem zur Zeit durch den Auftraggeber verwendeten Präparats ist.
Artikel, die bei Umstellung zu Folgekosten führen würden, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung, oder umfangreiche Schulungen des Personals erforderlich machen würden, sind nicht anzugeben.
Umfassen die Rahmenverträge des Bewerbers sowohl das ursprünglich angegebene Produkt, als auch ein funktionsgleiches Substitut zu diesem Produkt, steht es dem Bewerber frei, entweder nur eines der beiden Produkte einzutragen - im Falle des Substituts alle grün markierten Spalten, andernfalls die orange markierten Spalten - oder aber beide Produkte - in diesem Fall sowohl die grün markierten Spalten als auch die orange markierten Spalten - wobei in diesem Fall in die Berechnung der Gesamtsumme des jeweiligen Loses nur das jeweils günstigere Produkt der beiden einfließt. Im eigenen Interesse der Bewerber rät der Auftraggeber vorliegend dazu, das jeweils günstigere Produkt einzutragen, um so die Geschicke und damit die fachliche Leistungsfähigkeit bei der Auswahl der Vertragspartner als auch bei den Verhandlungen zu belegen.
Die Konditionen je Artikel sind als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Preisreduzierungen, vor allem Boni, anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des Bewerbers, die sich auf den Umsatz des Auftraggebers mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die anzugebenden Einzelpreise einzurechnen.
Sollten bei einzelnen oder mehreren Produkten keine Angaben durch den Bewerber eingetragen sein, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber für das/die jeweilige/n Produkt/e keine vertraglich geregelten Konditionen anbieten kann, mithin hierüber kein Rahmenvertrag mit Unternehmen/Lieferanten besteht. In diesem Fall wird für diese Produkte durch den Auftraggeber der höchste Betrag eingetragen, welcher im Teilnahmewettbewerb von einem anderen Bewerber eingetragen wurde und die so berechnete Gesamtsumme aller Artikel im Rahmen der fachlichen Leistungsfähigkeit dieses Bewerbers betrachtet.
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen. Teilnahmeanträge zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Trägt ein Bewerber mindestens 75% der Preise in einem Los, aber weniger als 100% der Preise für die für die abgefragten Artikel oder ein jeweils zulässiges Substitut in einem Los ein, so wird zum Zweck der Wertung für die fehlenden Preise der jeweils höchste Preis aus den übrigen Teilnahmeanträgen zugrunde gelegt. Ist für einen Artikel in keinem der Teilnahmeantrag ein Preis enthalten, so entfallen diese Artikel ersatzlos bei der Wertung.
Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche Artikel und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Beschaffungsumfänge für nachfolgende Bedarfe an eine oder mehrere Einkaufsgemeinschaften neu zu vergeben, hier Los 2: Arzneimittel, apothekenpflichtige Artikel und apothekenübliche Artikel und sonstige Artikel (Pharmazie/Arzneimittel). Außerdem sollen die Beantwortung von Fragen zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers sichergestellt werden. Hierzu wird der Beitritt zu einer oder mehreren Einkaufsgemeinschaft/en mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag für jedes Los soll abgeschlossen werden. Weitere und detailliertere Anforderungen an die Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dem Auftraggeber steht das Recht / die Option zu, die Vertragslaufzeit einmalig um ein (1) Jahr zu verlängern. Zur Nutzung diese Option ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Nutzung der Option mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Laufzeitende nach Abs. 2 in Textform mitteilt. Der so verlängerte Vertrag endet nach Ablauf der verlängerten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann nach - hinsichtlich der Anzahl - freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern. Bei weniger als drei geeigneten Bewerbern je Los kann der AG das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen.
Bei mehr als drei geeigneten Bewerber je Los erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der fachlichen Leistungsfähigkeit zur Verhandlungsführung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die hierbei drei Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebots für das jeweilige Los aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, wie effektiv die Bewerber in der Vergangenheit bei Verhandlungen mit und der Auswahl ihrer Lieferanten/Unternehmen die wirtschaftliche Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder berücksichtigt und hierdurch die bestmöglichen Preise für die jeweiligen Produkte erzielt haben, mithin also ihre fachliche Leistungsfähigkeit in der Auswahl und den Verhandlungen mit den Anbietern.
Hierzu betrachtet der Auftraggeber die von den Bewerbern im gesonderten - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden - Excel-Dokument "Warenkorb I" getätigten Angaben zu den jeweiligen Losen dahingehend, welche Bewerber die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen. Die drei Bewerber, welche die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen, werden als fachlich am leistungsfähigsten betrachtet, da diese Bewerber bessere Konditionen mit den Anbietern/Lieferanten/Unternehmen aushandeln konnten, als andere Bewerber, welche einen höheren Gesamtpreis für die Produkte des jeweiligen Loses ausgewiesen haben.
Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel zum Stichtag 1. April 2022 aufzuführen.
Den Bewerbern ist es hierbei möglich, sowohl den Preis für die vom Auftraggeber vorgegebenen Artikel anzugeben, soweit der Bewerber einen entsprechenden Rahmenvertrag verhandelt hat, in welchem dieses Produkt enthalten ist, als auch ein zu dem jeweiligen Artikel funktionsgleiches Produkt (Substitut) und dessen verhandelten Preis anzugeben, sofern die Rahmenverträge des Bewerbers nur ein funktionsgleiches Substitut zu dem Produkt umfassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zu dem zur Zeit durch den Auftraggeber verwendeten Präparats ist.
Artikel, die bei Umstellung zu Folgekosten führen würden, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung, oder umfangreiche Schulungen des Personals erforderlich machen würden, sind nicht anzugeben.
Umfassen die Rahmenverträge des Bewerbers sowohl das ursprünglich angegebene Produkt, als auch ein funktionsgleiches Substitut zu diesem Produkt, steht es dem Bewerber frei, entweder nur eines der beiden Produkte einzutragen - im Falle des Substituts alle grün markierten Spalten, andernfalls die orange markierten Spalten - oder aber beide Produkte - in diesem Fall sowohl die grün markierten Spalten als auch die orange markierten Spalten - wobei in diesem Fall in die Berechnung der Gesamtsumme des jeweiligen Loses nur das jeweils günstigere Produkt der beiden einfließt. Im eigenen Interesse der Bewerber rät der Auftraggeber vorliegend dazu, das jeweils günstigere Produkt einzutragen, um so die Geschicke und damit die fachliche Leistungsfähigkeit bei der Auswahl der Vertragspartner als auch bei den Verhandlungen zu belegen.
Die Konditionen je Artikel sind als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Preisreduzierungen, vor allem Boni, anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des Bewerbers, die sich auf den Umsatz des Auftraggebers mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die anzugebenden Einzelpreise einzurechnen.
Sollten bei einzelnen oder mehreren Produkten keine Angaben durch den Bewerber eingetragen sein, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber für das/die jeweilige/n Produkt/e keine vertraglich geregelten Konditionen anbieten kann, mithin hierüber kein Rahmenvertrag mit Unternehmen/Lieferanten besteht. In diesem Fall wird für diese Produkte durch den Auftraggeber der höchste Betrag eingetragen, welcher im Teilnahmewettbewerb von einem anderen Bewerber eingetragen wurde und die so berechnete Gesamtsumme aller Artikel im Rahmen der fachlichen Leistungsfähigkeit dieses Bewerbers betrachtet.
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen. Teilnahmeantr zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Trägt ein Bewerber mindestens 75% der Preise in einem Los, aber weniger als 100% der Preise für die für die abgefragten Artikel oder ein jeweils zulässiges Substitut in einem Los ein, so wird zum Zweck der Wertung für die fehlenden Preise der jeweils höchste Preis aus den übrigen Teilnahmeantr zugrunde gelegt. Ist für einen Artikel in keinem der Teilnahmeantr ein Preis enthalten, so entfallen diese Artikel ersatzlos bei der Wertung. Daneben muss der Bewerber zu Los 2 mind die Preise zu folgenden Produkten angeben: Fosfomycin 5g
Infusionlsg., Meropenem Tr.Subst. 1000mg, Piperacillin/Tazobactam 4g/0,5g Tr.Subs., Ampicillin/ Sulbactam
2g/1g Inf. 15ml, Argatroban 1mg/ml Infusionslösung Amp. ( 4x50 ml), Hepatitis A/ B Kombiimpfstoff FS,
Hepatitis B Impfstoff FS, Octagam 10% 10g IgG i.v. Lösung 100ml, Berinert 1500 IE 1ST, Heparin Natrium Amp.
25.000E./ 5ml (10 Stck), Fondaparinux 2,5mg/0,5ml, Berinert 500 E 1ST, Enoxaparin multidose 100mg/ml 10ml.
Teilnahmeanträge zu Los 2, bei denen der Bewerber nicht die Preise zu diesen Produkten angibt, werden zu Los 2 nicht berücksichtigt.
Laborbedarf und Laborverträge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Beschaffungsumfänge für nachfolgende Bedarfe an eine oder mehrere Einkaufsgemeinschaften neu zu vergeben, hier Los 3: Laborbedarf und Laborgeräte. Außerdem sollen die Beantwortung von Fragen zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers sichergestellt werden. Hierzu wird der Beitritt zu einer oder mehreren Einkaufsgemeinschaft/en mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag für jedes Los soll abgeschlossen werden. Weitere und detailliertere Anforderungen an die Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dem Auftraggeber steht das Recht / die Option zu, die Vertragslaufzeit einmalig um ein (1) Jahr zu verlängern. Zur Nutzung diese Option ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Nutzung der Option mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Laufzeitende nach Abs. 2 in Textform mitteilt. Der so verlängerte Vertrag endet nach Ablauf der verlängerten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann nach - hinsichtlich der Anzahl - freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern. Bei weniger als drei geeigneten Bewerbern je Los kann der AG das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern durchzuführen.
Bei mehr als drei geeigneten Bewerber je Los erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der fachlichen Leistungsfähigkeit zur Verhandlungsführung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die hierbei drei Bestplatzierten zur Abgabe eines Angebots für das jeweilige Los aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, wie effektiv die Bewerber in der Vergangenheit bei Verhandlungen mit und der Auswahl ihrer Lieferanten/Unternehmen die wirtschaftliche Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder berücksichtigt und hierdurch die bestmöglichen Preise für die jeweiligen Produkte erzielt haben, mithin also ihre fachliche Leistungsfähigkeit in der Auswahl und den Verhandlungen mit den Anbietern.
Hierzu betrachtet der Auftraggeber die von den Bewerbern im gesonderten - zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden - Excel-Dokument "Warenkorb I" getätigten Angaben zu den jeweiligen Losen dahingehend, welche Bewerber die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen. Die drei Bewerber, welche die niedrigsten Gesamtsummen für die Artikel des jeweiligen Loses ausweisen, werden als fachlich am leistungsfähigsten betrachtet, da diese Bewerber bessere Konditionen mit den Anbietern/Lieferanten/Unternehmen aushandeln konnten, als andere Bewerber, welche einen höheren Gesamtpreis für die Produkte des jeweiligen Loses ausgewiesen haben.
Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel zum Stichtag 1. April 2022 aufzuführen.
Den Bewerbern ist es hierbei möglich, sowohl den Preis für die vom Auftraggeber vorgegebenen Artikel anzugeben, soweit der Bewerber einen entsprechenden Rahmenvertrag verhandelt hat, in welchem dieses Produkt enthalten ist, als auch ein zu dem jeweiligen Artikel funktionsgleiches Produkt (Substitut) und dessen verhandelten Preis anzugeben, sofern die Rahmenverträge des Bewerbers nur ein funktionsgleiches Substitut zu dem Produkt umfassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zu dem zur Zeit durch den Auftraggeber verwendeten Präparats ist.
Artikel, die bei Umstellung zu Folgekosten führen würden, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung, oder umfangreiche Schulungen des Personals erforderlich machen würden, sind nicht anzugeben.
Umfassen die Rahmenverträge des Bewerbers sowohl das ursprünglich angegebene Produkt, als auch ein funktionsgleiches Substitut zu diesem Produkt, steht es dem Bewerber frei, entweder nur eines der beiden Produkte einzutragen - im Falle des Substituts alle grün markierten Spalten, andernfalls die orange markierten Spalten - oder aber beide Produkte - in diesem Fall sowohl die grün markierten Spalten als auch die orange markierten Spalten - wobei in diesem Fall in die Berechnung der Gesamtsumme des jeweiligen Loses nur das jeweils günstigere Produkt der beiden einfließt. Im eigenen Interesse der Bewerber rät der Auftraggeber vorliegend dazu, das jeweils günstigere Produkt einzutragen, um so die Geschicke und damit die fachliche Leistungsfähigkeit bei der Auswahl der Vertragspartner als auch bei den Verhandlungen zu belegen.
Die Konditionen je Artikel sind als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Preisreduzierungen, vor allem Boni, anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des Bewerbers, die sich auf den Umsatz des Auftraggebers mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die anzugebenden Einzelpreise einzurechnen.
Sollten bei einzelnen oder mehreren Produkten keine Angaben durch den Bewerber eingetragen sein, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber für das/die jeweilige/n Produkt/e keine vertraglich geregelten Konditionen anbieten kann, mithin hierüber kein Rahmenvertrag mit Unternehmen/Lieferanten besteht. In diesem Fall wird für diese Produkte durch den Auftraggeber der höchste Betrag eingetragen, welcher im Teilnahmewettbewerb von einem anderen Bewerber eingetragen wurde und die so berechnete Gesamtsumme aller Artikel im Rahmen der fachlichen Leistungsfähigkeit dieses Bewerbers betrachtet.
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen. Teilnahmeantr zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Trägt ein Bewerber mindestens 75% der Preise in einem Los, aber weniger als 100% der Preise für die für die abgefragten Artikel oder ein jeweils zulässiges Substitut in einem Los ein, so wird zum Zweck der Wertung für die fehlenden Preise der jeweils höchste Preis aus den übrigen Teilnahmeantr zugrunde gelegt. Ist für einen Artikel in keinem der Teilnahmeantr ein Preis enthalten, so entfallen diese Artikel ersatzlos bei der Wertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bewerbers (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den
Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2
vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls
er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder
Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere
gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in
angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der
Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist,
dann Angabe von Nr/Register,
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben
werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von
ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine
Zuschlagserteilung ergeben.
4. Umsatzsteueridentifikationsnummer BI/MB.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
• Für BI/MB Angabe des Loses/der Lose, für das/die Teilnahmeantrag eingereicht wird.
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständen
Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle
Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefon, Telefax, EMail), Angabe ob es sich um KMU handelt.
• Bei Bewerbergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der Rechtsform der
BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe
eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren
Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche
Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf
dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit
dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt
wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der
BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben. Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2019-2021, im Einzelnen (1) eigener Umsatz allgemein, also Einnahmen Einkaufsgemeinschaft, ohne Umsätze Lieferanten (netto, ohne Umsatzsteuer), (2) eigener Umsatz mit vergleichbaren Aufträge, also Einnahmen Einkaufsgemeinschaft mit Beschaffungstätigkeiten für Mitglieder, ohne Umsätze Lieferanten (netto, ohne Umsatzsteuer) (Teilmenge von (1)), sowie (3) vermittelter Umsatz der Mitglieder Einkaufsgemeinschaft mit Lieferanten der Einkaufsgemeinschaft (netto, ohne Umsatzsteuer); Umsätze netto; nur
Bewerber allein; Angaben bezogen auf das Gesamtunternehmen, nicht lediglich Niederlassung die den Auftrag ausführt, jedoch nur auf die juristische Personen bezogen, die sich bewirbt; nicht Gesamtkonzern, wenn sich nur Konzerngesellschaft bewirbt; Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben. Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
I.• Angabe von mindestens drei Referenzen für jeweils angebotenes Los, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten) vergleichbar sind; soweit notwendig ist die Vergleichbarkeit zu erläutern. Die Referenzen müssen aktuell sein, also in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen betreffen. Zu jeder Referenz Angabe Referenzauftraggeber, Art der Einrichtung, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter), Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bewerbers, Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Angabe ob Referenzauftraggeber eine Institution aus dem Gesundheitswesen in kommunaler Trägerschaft ist und ggf. Erläuterung; Angabe zu Mindestvorgaben.
Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Andernfalls muss der Bewerber unter "Bemerkungen" nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen.
• Zur Überprüfung und Feststellung der fachlichen Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung die Fähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, konkurrenzfähige preisliche Konditionen mit den verschiedenen Unternehmen und Anbietern des jeweiligen Produktportfolios auszuhandeln, betrachtet und bewertet. Hierzu ist vom Bewerber die gesonderte EXCEL-Datei Warenkorb je Los jeweils vollständig auszufüllen und mit dem Teilnameantrag einzureichen.
Die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel sind repräsentativ für das Artikelspektrum des Auftraggebers. Der Gesamtwert der aufgeführten Artikel beläuft sich je Los auf ca. 80% des jährlichen Beschaffungsvolumens des Auftraggebers.
Für die in der gesonderten EXCEL-Datei Warenkorb aufgeführten Artikel der Lose hat der Bewerber die aktuellen Konditionen zum Stichtag 1. April 2022 jeweils darzulegen. Die Bewerber haben die Konditionen für die aufgeführten Artikel einzeln je Artikel als Netto-Beträge, ohne Umsatzsteuer, und nach Abzug aller Boni und Rabatte und Rückvergütungen anzugeben. Erwartete Rückvergütungen des AN, die sich auf den Umsatz des AG mit ausgewählten Lieferanten beziehen, sind in die Einzelpreise einzurechnen.
Die Angabe von Substitutionsartikeln ist dabei möglich. Bei Angabe von Substitutionsartikeln sind nur funktionsgleiche Artikel zugelassen. Artikel, die bei Umstellung eine Schulung des Personals erforderlich macht oder die zu Folgekosten, z.B. durch Geräteaustausch bei enteraler Ernährung führen, sind nicht zugelassen. Funktionsgleichheit besteht bei Arzneimitteln, wenn das alternative Präparat wirkstoffgleich ist sowie die Stärke und Darreichungsform identisch zum derzeit verwendeten Präparat ist. Bei der Angabe von Substituten sind diese entsprechend zu kennzeichnen (siehe Warenkorb) sowie Angaben zur eindeutigen Identifizierung zu machen, wie zB Lieferant, Lieferantenartikelnummer uä).
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel Preisangaben zu machen.
Teilnahmeanträge zu Losen, bei denen der Bewerber nicht mindestens 75% der geforderten Preisangaben gemacht hat, werden mangels Überprüfbarkeit der fachlichen Leistungsfähigkeit zu diesen Losen nicht berücksichtigt. Trägt ein Bewerber mindestens 75% der Preise in einem Los, aber weniger als 100% der Preise für die abgefragten Produkte oder ein jeweils zulässiges Substitut in einem Los ein, so wird zum Zweck der Wertung für die fehlenden Preise der jeweils höchste Preis aus den übrigen Angeboten zugrunde gelegt. Ist für ein Produkt in keinem der Angebote ein Preis enthalten, so entfallen diese Artikel ersatzlos bei der Wertung. Daneben muss der Bewerber zu Los 2 mind die Preise zu folgenden Produkten angeben: Fosfomycin 5g Infusionlsg., Meropenem Tr.Subst. 1000mg, Piperacillin/Tazobactam 4g/0,5g Tr.Subs., Ampicillin/ Sulbactam 2g/1g Inf. 15ml, Argatroban 1mg/ml Infusionslösung Amp. ( 4x50 ml), Hepatitis A/ B Kombiimpfstoff FS, Hepatitis B Impfstoff FS, Octagam 10% 10g IgG i.v. Lösung 100ml, Berinert 1500 IE 1ST, Heparin Natrium Amp. 25.000E./ 5ml (10 Stck), Fondaparinux 2,5mg/0,5ml, Berinert 500 E 1ST, Enoxaparin multidose 100mg/ml 10ml. Teilnahmeanträge zu Los 2, bei denen der Bewerber nicht die Preise zu diesen Produkten angibt, werden zu Los 2 nicht berücksichtigt. Die Bewerber verpflichten sich, die zur Nachprüfung der aufgeführten Konditionen erforderlichen Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Fehlende Angaben aus dem Warenkorb kann der Auftraggeber nicht nachfordern. Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen im Rahmen der Eignungsprüfung sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
• Angabe der Anzahl der fest angestellten Beschäftigten, gesamt sowie
Beschäftigte, die mit Organisation der Einkaufsgemeinschaft und Beschaffung für deren Mitglieder befasst sind, für die Jahre 2019-2021; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
• Erklärung zu Unterauftragnehmer und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI/BG erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
Referenzen:
Mindestens drei Referenzen je Los. Inhaltlich gelten folgende Mindestvorgaben für die einzureichenden Referenzen:
Mindestvorgaben Los 1:
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss öffentlicher Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen sein.
• Mindestens ein Referenzauftrag mit jährl. vermitteltem Umsatzvolumen mit vergleichbaren Gegenständen, also medizinisches und pflegerisches Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial, Therapiebedarf sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf, von mind. 1,5 Mio. EUR netto
Mindestvorgaben Los 2:
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss öffentlicher Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen sein.
• Mindestens ein Referenzauftrag mit jährl. vermitteltem Umsatzvolumen mit vergleichbaren Gegenständen, also Arzneimittel, von mind. 2 Mio. EUR netto.
Mindestvorgaben Los 3:
• Mindestens ein Referenzauftraggeber muss öffentlicher Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen sein.
• Mindestens ein Referenzauftrag mit jährl. vermitteltem Umsatzvolumen mit vergleichbaren Gegenständen, also Laborbedarf u Laborgeräte, von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Warenkorb:
Der Bewerber hat je Los zu mindestens 75% der abgefragten Artikel des jeweiligen Warenkorbs Preisangaben zu machen. Daneben muss der Bewerber zu Los 2 mind die Preise zu folgenden Produkten angeben: Fosfomycin 5g
Infusionlsg., Meropenem Tr.Subst. 1000mg, Piperacillin/Tazobactam 4g/0,5g Tr.Subs., Ampicillin/ Sulbactam
2g/1g Inf. 15ml, Argatroban 1mg/ml Infusionslösung Amp. ( 4x50 ml), Hepatitis A/ B Kombiimpfstoff FS,
Hepatitis B Impfstoff FS, Octagam 10% 10g IgG i.v. Lösung 100ml, Berinert 1500 IE 1ST, Heparin Natrium Amp.
25.000E./ 5ml (10 Stck), Fondaparinux 2,5mg/0,5ml, Berinert 500 E 1ST, Enoxaparin multidose 100mg/ml 10ml.
Teilnahmeanträge zu Los 2, bei denen der Bewerber nicht die Preise zu diesen Produkten angibt, werden zu Los 2 nicht berücksichtigt.
Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird. Sofern in den wesentlichen Elementen des im Rahmen des Vergabeverfahrens zu schließenden Vertrags keine anderweitigen Regelungen vorgesehen sind, gelten für die Leistungserbringung die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) sowie dazu ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Ge-setzbuches (BGB), insbesondere des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB sowie des Werkvertragsrechts gem. §§ 631 ff. BGB. Details siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Höchstmenge je Los beträgt den doppelten Wert der im Warenkorb aufgeführten Artikelmengen. Die Höchstmenge für den gesamten Vertrag je Los beträgt also der jeweils doppelte Wert der im Warenkorb aufgeführten Artikelmengen, multipliziert mit der Anzahl der Vertragsjahre einschließlich Verlängerungsoption.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de