Ermittlung der (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschossflächen in dem Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eching und Neufahrn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abwasserzv.de/?id=0,15&mid=41
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung der (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschossflächen in dem Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eching und Neufahrn
Ermittlung der (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschossflächen in dem Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eching und Neufahrn
Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn plant die Ermittlung der (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschossflächen in seinem Entsorgungsgebiet mit ca. 11.500 Anschlussnehmern.
Das Erhebungsgebiet wird begrenzt durch den beiliegenden Lageplan. Zum Erhebungsgebiet gehören die Stadt Unterschleißheim, die Gemeinden Eching und Neufahrn und der Gemeindeteil Inhausermoos der Gemeinde Haimhausen.
Das Gebiet wird durchzogen von den Autobahnen A9 in Nord-Süd Richtung und A92 in Ost-West Richtung. Weiterhin wird es durchzogen von der Eisenbahn-/ S-Bahn-Strecke S 1 / RB 33 (Oberschleißheim – Flughafen Franz-Josef-Strauss / Freising) sowie der Bundesstraße 13.
Im Erhebungsgebiet sind mehrere große Gewerbegebiete angesiedelt, u.a. Gewerbegebiet Eching Nord, Gewerbegebiet Eching Ost, verschiedene Industrieanlagen, Gewerbegebiet Unterschleißheim, der Business Campus USH, sowie das Koryfeum Unterschleißheim.
Der Verkehrsflughafen München Franz-Josef Strauss und der Forschungsreaktor Garching der technischen Universität München liegen in unmittelbarer Nachbarschaft außerhalb des Erhebungsgebietes.
Es sind die (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschoßflächen der erschlossenen Grundstücke einzeln und isoliert, gemäß Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS) des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eching und Neufahrn zu erfassen.
Daher sind für den Anbieter fundierte Kenntnisse im Beitragsrecht gemäß bayerischem Kommunalabgabengesetz, der kommunalen Abgabensatzung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zwingend erforderlich! Leistungsbeginn: 01.06.2022 Die Leistung muss innerhalb von max. 18 Monaten nach Auftragserteilung erbracht und fertiggestellt werden.
Konkretisierung der Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Kriterien und Gewichtungen berücksichtigt:
I. Gesamtnettohonorar für das gesamte Verbandsgebiet gemäß § 1 der Beitragssatzung (BS-EWS) – 70 II. Qualität der Referenzobjekte – 15 Unterkriterien:
Kosteneinhaltung - 5 Termineinhaltung - 5 gestalterischer Anspruch - 5 III. Sicherstellung personeller Verfügbarkeit – 15 Es müssen zwingend ausführliche Angaben bzgl. der Kosten- und Termineinhaltung sowie der Komplexität für eine Referenz gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ermittlung der (tatsächlich vorhandenen) beitragspflichtigen Geschossflächen in dem Entsorgungsgebiet des Abwasserzweckverbandes Unterschleißheim, Eiching und Neufahrn
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“,
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).