Gebäudereinigungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 615.03.033.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsarbeiten
Gebäudereinigungsarbeiten:
Tiefgarage: 7.700 m²
Schwimmhalle, Sporthalle, etc.: 3.800 m²
Lehrräume, Fachlehrsäle, Büros: 28.040 m²
Verkehrsflächen, allgemein: 5.400 m²
Verkehrsflächen, Treppenhäuser: 1.730 m²
Sanitäreinheiten: 2.160,00 m²
Technikflächen: 2.260 m²
Großküchenflächen: 150 m²
Aufenthaltsbereiche: 1.820 m²
Aufzugskabine: 6 Stück
Fassade/Metall, Glas: 24.000 m²
Dach: 15.200 m²
Wohnen: 110 m²
Balkone: 2.160 m²
81829 München
Siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bewerber bzw. Bieter, deren Teilnahmeanträge bzw. Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer