Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Kinderhaus Himmelszelt
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Heilbrunn
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-heilbrunn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Kinderhaus Himmelszelt
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäudeplanung für ein 5-gruppiges Kinderhaus mit Freianlagenplanung der Außenanlagen.
Das neue Kinderhaus wird voraussichtlich eine BGF von ca. 1.700 qm haben.
Bad Heilbrunn hat drei Kindergärten/Kindertagesstätten. Einer davon ist die Kindertagesstätte „Himmelszelt“, die derzeit an anderer Stelle provisorisch in Containern untergebracht ist. Um die provisorische Unterbringung zu beenden und dem steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, soll ein Neubau in der Ortsmitte geschaffen werden.
Zu planen ist ein integratives Kinderhaus mit drei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen einschließlich der Freianlagen unter der Beachtung der besonderen Lage in der Ortsmitte und dem prägenden Baumbestand. Das Kinderhaus soll im Inneren überschaubar, „gemütlich“ und familiär wirken. Es wird ein zeitgemäßer, einladender Entwurf mit hohem Wiedererkennungswert gesucht. Die Freianlagen sollen zu Bewegungs- und Motorikspielen einladen und einen Erlebnis- und Entdeckungsraum mit Platz zum Experimentieren, Ausprobieren und Entspannen bieten. Gleichzeitig ist ein artenreicher, kreativer Garten gewünscht. Es soll sowohl intensiv gestaltete als auch naturnahe Bereiche geben. Kreative Ideen für die Gestaltung der Spielfläche und im Umgang mit der Topografie werden begrüßt.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 2,6 Mio. € für Gebäude und Innenräume und 0,5 Mio. € für Freianlagen.
Der Beginn der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kinderhaus
• städtebauliche Qualität
• gestalterische Qualität
• Funktionalität
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Außenanlagen Kinderhaus
• gestalterische Qualität
• Funktionalität und Umgang mit dem Baumbestand
• Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES300 Madrid
Postleitzahl: 28007
Land: Spanien
Internet-Adresse: https://sulitzemunoz.com/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.goldbrunner-architektur.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.dreigegeneinen.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es
den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen.
Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen.
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Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
- Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
- Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1- 9
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Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 34 HOAI „Gebäude“ und § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
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Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Es bleibt vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
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Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Ausloberin mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ und einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ abschließen. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist z. Z. nicht beabsichtigt, außer die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds werden von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen: Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt und Landschaftsarchitekt (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der Bewerberauswahl benannten Referenzen;
Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit im Auftragsfall für eine angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorliegt:
für Gebäude und Innenräume: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden
für Freianlagen: 0,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).