Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Interim Container Referenznummer der Bekanntmachung: 5070 Interim Container
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Interim Container
Interim Containeranlage als Ausweichquartier für Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Containeranlage wird als Auslagermöglichkeit für Klassenzimmer errichtet.
Jedes Klassenzimmer setzt sich aus mehreren, ggf. unterschiedlich großen, Containern zusammen. Das Erdgeschoss und das Obergeschoss bestehen jeweils aus 26 Containern.
Für die Laufzeit von ca. 24 Monaten wird das Erdgeschoss errichtet. Das Erdgeschoss besteht aus einem Ausweichraum, fünf Klassenzimmern, drei Sanitärräumen, einem innenliegenden Treppenhaus und Fluren zur Erschließung.
Nach ca. 12 Monaten Laufzeit wird das Obergeschoss mit demselben Aufbau wie das Erdgeschoss aufgestockt.
Die lichte Innenhöhe der Container beträgt ca. 2,75m.
Außen-Abmessungen der Container:
Container 1: l/b/h ca. 6,055/3,000/3,067 m
Container 2: l/b/h ca. 6,055/2,435/3,067 m
Termine:
Anlieferung und Montage Erdgeschoss: KW27 bis einschl. KW36 (2022)
Standzeit Erdgeschoss: KW37-2022 ca. 24 Monate
Anlieferung und Montage Obergeschoss: KW27 bis einschl. KW36 (2023)
Standzeit Obergeschoss: KW37-2023 ca. 12 Monate
Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Es wird damit gerechnet, dass bis Auftragserteilung die Genehmigung vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.