Ersatzneubau Schweineschlachthaus - Estrich Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing-Grub
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schweineschlachthaus - Estrich
Estrich - Spezialestrich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bodenabläufe:Die bauseits zur Verfügung gestellten Bodenabläufe gem. den im LV beschriebenen Positionen einbauen, einschl. vorhandene Aussparung mit OK Bodenplatte ausbetonieren.Zementestrich:Vorbereitung Untergrund ZementestrichFlächen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Arbeiten vorbereiten für den Einbau der Estriche gem. Leistungsverzeichnis und Detailblätter.Gefälleestrich für Beschichtung (ohne Verbund):Vorbereitung Untergrund GefälleestrichFlächen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Arbeiten vorbereiten für den Einbau der Gefälleestriche gem. Leistungsverzeichnis und Detailblätter.Spezialbeschichtung PolyurethanharzbetonLiefern und einbauen eines chemisch, mechanisch und thermisch hoch belastbaren Polyurethanharz-Beton, einschließlich aller Materiallieferungen, Lohnarbeiten und aller Nebenleistungen gem. LeistungsverzeichnisWHG-Beschichtung:Lieferung und einbauen einer chemisch, mechanisch und thermisch hoch belastbaren Mehrkomponenten-Epoxidharz-Beschichtung, einschließlich aller Materiallieferungen, Lohnarbeiten und Nebenleistungen gem. Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Obernburg am Main
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.