Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 für die Feuerwehr Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00822/34/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 für die Feuerwehr Memmingen
Bau und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs (HLF 20) nach DIN 14530-27 mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Stadt Memmingen. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846, DIN 14502 - Teil 2, 3, DIN 14530 - Teil 27 (Ausgabe 11/2011) in der jeweils gültigen Ausgabe sowie weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführender Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neusten Stand der Technik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Fahrgestells für ein HLF 20. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846, DIN 14502 - Teil 2, 3, DIN 14530 - Teil 27 (Ausgabe 11/2011) in der jeweils gültigen Ausgabe sowie weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren sowie der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführender Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neusten Stand der Technik.
Für die Lieferung des Fahrgestells an die Lieferfirma des Aufbauers sind die Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Es hat derjenige Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die größte Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten aufweist. Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erfolgt mittels Addition der Leistungspunkte (L) mit dem Preispunkt (P) kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Auf die weiterführende Beschreibung der Zuschlagskriterien in der Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Hinweis: Sollten zwei (oder mehr) Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erzielen und auf den vordersten Rängen liegen, gilt von diesen Angeboten dasjenige Angebot mit den meisten Preispunkten (P) als wirtschaftlichstes Angebot.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen möglichst 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe an die Zentrale Vergabestelle gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ),
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Nachweis von mindestens 10 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.