Beschaffung und Einrichtung von Rechenzentrum-Infrastruktur (Server, Storage, Netzwerk, Software) Referenznummer der Bekanntmachung: DUP_11253
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herzogenaurach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einrichtung von Rechenzentrum-Infrastruktur (Server, Storage, Netzwerk, Software)
Hersteller- und produktspezifische Ausschreibung zur Beschaffung von technischen Komponenten (Server, Storage, Netzwerk und Software) zur Erweiterung eines bestehenden Rechenzentrums um einen zweiten Standort mit baugleicher Infrastruktur, zum Aufbau einer Active-Active Infrastruktur. Ergänzend Dienstleistungen zur Lieferung, Montage, Einrichtung und Konfiguration der gelieferten und vorhandenen Komponenten zum Erreichen des Projektzieles einer hoch verfügbaren Betriebsumgebung zur Virtualisierung von Servern und Anwendungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zum Zwecke der Erhöhung der Verfügbarkeit und der Absicherung gegen Einflüsse von außen, soll ein zweites Rechenzentrum in Betrieb genommen werden, dass im Sinne eines Active-Active Verbundes zur Lastverteilung und Redundanz genutzt, eine spiegelbildliche Systemumgebung besitzt. Mit dem zweiten Rechenzentrum sollen fortan alle Infrastruktursysteme und Fachverfahren verteilt und flexibel lokalisierbar über beide Standorte hinweg betrieben werden können, so dass beim Ausfall eines Standortes oder eines Systems die jeweiligen Services weiter verfügbar sind.
Die technische Infrastruktur im bestehenden Rechenzentrum wurde in den letzten Jahren bereits erneuert und soll noch mehrere weitere Jahre genutzt werden. Daher ist kein Austausch der Gesamtinfrastruktur, sondern lediglich eine baugleiche Erweiterung am zweiten Standort geplant, was die Verwendung identischer Komponenten zum Aufbau einer Spiegelinfrastruktur bedarf. Die Ausschreibung erfolgt daher produktspezifisch unter Vorgabe der Hersteller und Modelle der anzubietenden Komponenten, ergänzt um Dienstleistungen des Aufbau und der Implementierung der Services.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind insofern nur die am neuen Standort benötigten Komponenten sowie Komponenten, die zum Aufbau der rechenzentrumsübergreifenden Infrastruktur benötigt werden.
Konkret geht es um die Beschaffung von:
- drei Dell Server Systemen der Modellreihe R750
- einem PureStorage SAN Storage System
- mehreren HPE Aruba Netzwerk Switchen nebst Zubehör
- Fiber Channel Switche
- einer Fortinet Firewall nebst Zubehör
- diversen Software Lizenzen
Die mit der Ausschreibung angeforderten Leistungen umfassen somit auch die Lieferung, Implementierung, die Migration bestehender Systeme und den Support der erforderlichen Komponenten während der angestrebten Vertragslaufzeit. Der operative tägliche Betrieb erfolgt weiterhin durch die IT-Mitarbeiter der Stadt Herzogenaurach.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Dokumente von jedem Mitglied vorzulegen.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2019 bis 2021 jeweils: 5.000.000€
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2019 bis 2021 jeweils: 20 Mitarbeiter
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
- es sich mindestens um Liefer- und Implementierungsleistungen gehandelt hat
- die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden
- die Leistungen für eine Zielinfrastruktur unter VMware vSphere erfolgten
- die Leistungen sich aktuell noch im Betrieb befinden (keine Projektleistungen)
- die Lieferleistungen in den letzten drei Jahren erfolgten
- die Leistungen ein über zwei Standorte gespiegelte Infrastruktur umfasste
- die Leistungen zudem Server, Storage und Netzwerk Systeme umfassten
- der Bieter auch heute noch für Wartung und Support verantwortlich ist
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer und Support-Dienstleister durch die entsprechenden Hersteller, mindestens der angebotenen Netzwerk-, Server- und Storage-Komponenten gefordert.
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle unter Aufsicht der ausschreibenden Stelle. Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.