Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7001 und 7009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7001 und 7009
MVV-RufTaxi Linie 7001: Hebertshausen (S) - Schwabhausen (S) - Bachern (S) - Dachau (S) — Betriebszeiten: Mo – Fr von ca. 5.00 – 24.00 Uhr, Sa von ca. 07.00 – 24.00 Uhr, So von ca. 08.00 – 24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
MVV-RufTaxi Linie 7009: Bachern (S) – Bergkirchen – Dachau (S) — Betriebszeiten: Mo – Fr von ca. 05.00 – 24.00 Uhr, Sa von ca. 07.00 – 24.00 Uhr, So von ca. 08.00 – 24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
Als Gesamtleistung (Gesamtnetz).
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Landkreis Dachau
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 149.462 Nwkm/a (Prognose auf Grundlage einer angenommenen Inanspruchnahme von 20 % der Fahrten,
— 1 Großraumfahrzeug (Minibusse mit 8 Fahrgastsitzplätzen) + 1 behindertengerechtes Fahrzeug mit Rollstuhlplatz,
— 4 Haltestellen Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 1 110 442 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. §134 GWB und §62 VgV. Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V. m §8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.