Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7002, 7010 und 7011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7002, 7010 und 7011
MVV-RufTaxi 7002: Röhrmoos (S) – Haimhausen – Lohhof (S):
— Betriebszeiten: Mo.-Fr. von ca. 22.00-24.00 Uhr, Sa von ca. 22.00-24.00 Uhr, So von ca. 20.00-24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
MVV-RufTaxi 7010: Vierkirchen-Esterhofen (S) Ost – Giebing – Weichs – Ainhofen:
— Betriebszeiten: Mo.-Fr. von ca. 20.00-24.00 Uhr, Sa von ca. 7.00-24.00 Uhr, So von ca. 8.00-24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
MVV-RufTaxi 7011: Heberstshausen (S) - Röhrmoos (S) – Hebertshausen (S):
— Betriebszeiten: Mo.-Fr. von 20.00-24.00 Uhr, Sa von 7.00-24.00 Uhr, So von 8.00-24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
Als Gesamtleistung (Gesamtnetz).
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Landkreis Dachau
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 82 856 Nwkm/a (Prognose auf Grundlage einer angenommenen Inanspruchnahme von ca. 20 % der Fahrten — 2 Großraumfahrzeuge (Minibusse mit 8 Fahrgastsitzplätzen) + 1 Fahrzeug mit Rollstuhlplatz,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.
Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Frührung der Geschäfte bestellten Personenn des Bieters, bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erdolg erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. §134 GWB und §62 VgV. Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V. m §8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]