Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7005, 7006 und 7008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG: MVV-RufTaxi-Linien 7005, 7006 und 7008
Linienverkehr auf den MVV-RufTaxi-Korridoren:
MVV-RufTaxi Linie 7005: Schwabhausen (S) – Erdweg (S) - Markt Indersdorf (S) - Ried, Nord — Betriebszeiten: Mo - Fr von ca. 20.00 - 22.00 Uhr, Sa von ca. 7.00 - 22.00 Uhr, So von ca. 8.00 - 20.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
MVV-RufTaxi Linie 7006: Markt Indersdorf (S) – Langenpettenbach - Hilgertshausen — Betriebszeiten: Mo - Fr von ca. 20.00 - 24.00 Uhr, Sa von ca. 7.00 - 24.00 Uhr, So von ca. 8.00 - 24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
MVV-RufTaxi Linie 7008: Petershausen (S) – Einsbach - Weichs – Markt Indersdorf (S) — Betriebszeiten: Mo - Fr von ca. 20.00 - 24.00 Uhr, Sa von ca. 7.00 - 24.00 Uhr, So von ca. 8.00 - 24.00 Uhr,
— ca. 60 Minuten-Takt.
Als Gesamtleistung (Gesamtnetz).
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Landkreis Dachau
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 106 425 Nwkm/a (Prognose auf Grundlage einer angenommenen Inanspruchnahme von ca. 15 % der Fahrten,
— 2 Großraumfahrzeuge (Minibusse mit 8 Fahrgastsitzplätzen) + 1 ein Fahrzeug mit Rollstuhlplatz,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.
Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters, bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebotegem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.