Planungsleistungen / Landkreis Lindau (Bodensee) - Neubau Berufliches Schulzentrum Werkstattplaner, §34 HOAI 2021, Gebäude und Innenräume LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 001-08847-WS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen / Landkreis Lindau (Bodensee) - Neubau Berufliches Schulzentrum Werkstattplaner, §34 HOAI 2021, Gebäude und Innenräume LPH 2-9
Planungsleistungen / Landkreis Lindau (Bodensee) - Neubau Berufliches Schulzentrum
Werkstattplaner, §34 HOAI 2021, Gebäude und Innenräume LPH 2-9
Der Landkreis Lindau schreibt die Objektplanung (Gebäude und Innenräume) nach dem Leistungsbild § 34 HOAI für die Planung der Werkstätten im Rahmen des Neubaues des Beruflichen Schulzentrums Lindau ab der LPh 2 stufenweise aus.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Vergleich zwischen einer Generalsanierung und einem Neubau mit verschiedenen Varianten durchgeführt. Im Ergebnis stellte sich dabei heraus, dass die Erstellung eines Neubaus in der
Variante L-Winkel am erfolgversprechendsten ist. Die Lösungskonzeption wurde auch bereits mit dem potentiellen Fördergeber, der Regierung von Schwaben, vorab abgestimmt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch versucht,
bereits das Raumprogramm für das Gesamtprojekt zu definieren.
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form in Zuge des Teilnahmewettbewerbes vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die
Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern die relevanten Unterlagen zum Projekt zur Verfügung gestellt.
Im Zuge des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Bewertung gemäß der objektiven Kriterien zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel III).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Wenn nachgewiesen wird, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie
mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
h) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 45 Abs. 1-5 VgV, volle Punktzahl ab 500.000 € netto, Gewichtung 5 %
B) BIM Qualifikation, Gewichtung 5%.
C) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, volle Punktzahl ab 5 Mitarbeitern, Gewichtung 5%.
D) Tabellarische Liste in der die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden und deren Position, Qualifikation und Berufserfahrung genannt werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, volle Punktzahl ab zehn Jahren
Berufserfahrung des Projektleiters/Projektsteuerer und fünf Jahren für den stellvertretenden Projektleiter, Gewichtung 20%.
E) Erläuterung zur technischen Büroausstattung des Bewerbers und Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Büros gem. § 46 Abs.3 Nr. 3 VgV, Gewichtung 5%
Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Gefordert werden insgesamt 3 Referenzen, Referenz 1 und Referenz 2 sind Mindestkriterien um zur nächsten Stufe zu gelangen. Referenz 3 gilt als Auswahlkriterium.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planungsleistungen des Leistungsbildes § 34 HOAI für Werkstatt (Neubau, Erweiterungsbau), Produktionsstätten oder vergleichbare Einrichtung
2. Projektfertigstellung in den letzten 8 Jahren-
3. Mindesthonorarzone III nach HOAI oder höher-
4. Herstellungskosten von mind. 5 Mio. € netto-
5. Baubeschreibung mit Bildnachweis-
6. Eigenerklärung zur Termin - und Kosteneinhaltung
7. Öffentlicher AG mit Benennung Ansprechpartner
Erfüllt eine Referenz die o.g. Ziffer 1-7 erhält sie 14%, weitere 6% werden auf die nachfolgenden Auswahlkriterien (je 3%) vergeben:
8. Berufsschule oder berufsbildende Einrichtung
9. Nachhaltigkeitsanforderungen (z. B. DGNB-Zertifizierung, Holz-Hybrid-Bauweise, Recycelbarkeit Baukonstruktion)
In Summe können je Referenz 20% erlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die
gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland