Am Riegerweg, Taufkirchen - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 107 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Am Riegerweg, Taufkirchen - Landschaftsbauarbeiten
Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage in Massivbauweise; Kellergeschoss
Am Riegerweg, Taufkirchen Taufkirchen
Vorgesehene Landschaftsbauarbeiten (Flächen teilunterbaut):
1. Vorbereitende Arbeiten (Baustelleneinrichtung, ca. 1.650 m² Flächenvorbereitung etc.)
2. Herstellung Oberbau (ca. 980 m²) inkl. Einfassungen befestigter Flächen (ca. 780 m) / Traufstreifen (ca. 195 m)
3. Herstellung Entwässerungsanlagen (ca. 980 m² angeschlossene Fläche)
4. Herstellung Plattenbeläge (ca. 980 m²) / Ausstattung (ca. 3 Sitzbänke, ca. 4 Spielgeräte, ca. 26 Fahrradstellbügel, ca. 4 Abfallbehälter, je inkl. Fundamente), Einfriedungen (ca. 49 m Stabmattenzaun)
5. Vegetationstechnische (Ober-)Boden- bzw. Substratarbeiten (ca. 630 m²)
6. Pflanz- (ca. 300 m² Pflanz- / Wiesenflächen (Untersaat)) bzw. Saatarbeiten (ca. 330 m² Rasenflächen) inkl. Pflegearbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Am Riegerweg, Taufkirchen, Landschaftsbau
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR847
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).