Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 mit feuerwehrtechnischer Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 02021/34/3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeug HLF 20 mit feuerwehrtechnischer Beladung
Bau und Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs (HLF 20) nach DIN 14530-27 mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Stadt Memmingen. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846, DIN 14502 - Teil 2, 3, DIN 14530 - Teil 27 (Ausgabe 11/2011) in der jeweils gültigen Ausgabe sowie weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführender Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neusten Stand der Technik. Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose
Fahrgestell für ein HLF 20
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Fahrgestells für ein HLF 20. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846, DIN 14502 - Teil 2, 3, DIN 14530 - Teil 27 (Ausgabe 11/2011) in der jeweils gültigen Ausgabe sowie weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren sowie der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführender Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neusten Stand der Technik.
Für die Lieferung des Fahrgestells an die Lieferfirma des Aufbauers sind die Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein HLF 20
Lieferung eines Feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein HLF 20. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846, DIN 14502 - Teil 2, 3, DIN 14530 - Teil 27 (Ausgabe 11/2011) in der jeweils gültigen Ausgabe sowie weiterführenden Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Inneren sder Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik (z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN-Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG, usw.) bzw. weiterführender Normen sind einzuhalten. Fahrgestell und Aufbau entsprechen dem neusten Stand der Technik.
Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27.
Spezialbeladung "Hydraulischer Rettungssatz"
Lieferung der Spezialbeladung "Hydraulischer Rettungssatz" entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein HLF 20
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spezialbeladung "Hydraulischer Rettungssatz"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren für Los 3 und 4 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV). Für diese Lose wird voraussichtlich erneut ein offenes Verfahren durchgeführt.
Das Ergebnis des Vergabeverfahrens für Los 1 "Fahrgestell für ein HLF 20" wurde bereits unter 2022/S 066-174105 bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]