Grundinstandsetzung 6 Mainwehre - VEFK/fachtechnischer NEM-Prüfer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung 6 Mainwehre - VEFK/fachtechnischer NEM-Prüfer
Die sechs Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg an der Bundeswasserstraße Main haben ihre theoretische Nutzungsdauer überschritten und es treten vermehrt technische Probleme auf. Diese sechs Anlagen werden durch das WNA Aschaffenburg parallel beplant und zeitgleich bzw. mit geringem zeitlichen Versatz von ca. einem Jahr umfassend grundinstand gesetzt (Massivbau, Stahlbau, Stahlwasserbau, Nachrichtentechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Maschinenbau) um sie in einen dauerhaften und betriebssicheren Zustand zu bringen und eine weitere theoretische Nutzungsdauer von 100 Jahren zu erreichen.
Aschaffenburg
Auftragsgegenstand ist die Tätigkeit als verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) gemäß DIN VDE 1000-10 während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens "Grundinstandsetzung 6 Mainwehre". Die VEFK übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind.
Während der Planung der Ausführung: Planungsbegleitende Prüfungen der vom Planer erstellten Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Risikobeurteilungen etc.) in den oben genannten Fachgebieten. Die Aufgabe der VEFK ist die Bestätigung der fachgerechten Planung.
Während der Ausführung des Bauvorhabens: Prüfung der baulich umgesetzten NEM-Installation inkl. Prüfungen zur Maschinenrichtlinie. Die Aufgabe der VEFK ist die Begleitung der Bauausführung sowie die Bestätigung der fachgerechten baulichen Umsetzung der Planung und der fachgerechten Installation.
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.3) zu entnehmen. Gefordert sind Angaben über vergleichbare abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV:
a) Wichtung: 50%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Planung und/oder Planprüfung von Elektroanlagen, Anlagen der Automatisierungstechnik oder Sicherheitssteuerungen von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Teilaufgaben in den Planungsphasen sind ebenfalls zulässig.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
b) Wichtung: 20%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Planung und/oder Planprüfung von maschinentechnischen Komponenten (z.B. Antriebe, Getriebe, Hubketten, etc.) von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Teilaufgaben in den Planungsphasen sind ebenfalls zulässig.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
c) Wichtung: 30%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Prüfen von baulich umgesetzten Elektroanlagen, Anlagen der Automatisierungstechnik oder Sicherheitssteuerungen bei Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Die baulichen Maßnahmen müssen danach vom AG abgenommen worden sein.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
Ist die Mindestanforderung nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, ist nicht begrenzt. Auf Verlangen hat der Bewerber für alle Referenzen, die gewertet wurden, die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen vorzulegen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, der/die diesen Auftrag erhält, sowie mit ihm/ihr gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen ebenso wie vorgesehene Nachunternehmer können gem. Ziffer II.2.14 der Auftragsbekanntmachung 2020/S 017-037025 vom 24.01.2020 nicht der Auftragnehmer oder Nachunternehmer für die zugehörigen Planungsleistungen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter IV.2.2 genannte Schlusstermin bezieht sich auf die Teilnahmeanträge. Der in der e-Vergabe bzw. auf bund.de hinterlegte vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote (IV.2.3) bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.