Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach, Freudenberg): Ingenieurvertrag - Prüfingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/835/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung Mainwehre (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach, Freudenberg): Ingenieurvertrag - Prüfingenieurleistungen
Die an der Bundeswasserstraße Main gelegenen Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg sind zwischen 1935 und 1939 in Betrieb genommen worden. Alle wesentlichen Baugruppen stammen noch aus der Bauzeit und haben inzwischen erheblichen Instandsetzungsbedarf. Die Wehranlagen sollen daher umfassend instand gesetzt werden.
Begleitend zur Tragwerksplanung werden Prüfingenieurleistungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken sowie für die Prüfung von Entwurfs- und Ausführungsunterlagen für bauliche Maßnahmen erforderlich.
Für alle 6 Wehranlagen zusammen erfasst der Auftrag folgende Prüfingenieurleistungen:
- Prüfungen im Rahmen der Vorplanung für die Objekte "Wehr" und "Baugrubenumschließung"
Für jede der 6 Wehranlagen umfasst der Auftrag folgende Prüfingenieurleistungen:
- Entwurfsprüfung für das Objekt "Wehr" (6x)
- Entwurfsprüfung für das Objekt "Baugrubenumschließung" (6x)
- Statische und konstruktive Prüfung von Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen für das Objekt "Wehr" (6x)
- Statische und konstruktive Prüfung von Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen für das Objekt "Baugrubenumschließung" (6x)
und damit verbundene Besonderen Leistungen und bei Bedarf abrufbare Bedarfsleistungen.
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III. 1.2) und III. 1.3) zu entnehmen.
...
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren nach § 45 (1) 1 VgV, Wichtung: 10%
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
4 Punkte: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
3 Punkte: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
2 Punkte: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
1 Punkt: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a.
0 Punkte: gemittelter Gesamtumsatz pro Jahr < [Betrag gelöscht] EUR/a.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen über vergleichbare abgeschlossene Leistungen (vollständige, abgeschlossene statische und konstruktive Prüfung der Ausführungsunterlagen (Lph 5)) seit 01/2012 nach § 46 (3) 1 VgV. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt.
a) Wichtung: 20%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen zur Betoninstandsetzung massiger Betonbauteile mit bewehrter Vorsatzschale mit einer Mindeststärke von 30 cm (kein Spritzbeton). Die Vorsatzschale dient zur Aufnahme und Ableitung von konstruktiven Einwirkungen (statische und dynamische Lastenleitung, Kräfte). Die Anzahl bezieht sich auf die Anzahl der Referenzanlagen, nicht auf die instand gesetzten (Teil-)Bereiche an einer Anlage. Referenzen über die Prüfung von Werkstattplanungen werden nicht gewertet.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: 3 geprüfte Bauwerke
4 Punkte: entfällt
3 Punkte: 2 geprüfte Bauwerke
2 Punkte: entfällt
1 Punkt: 1 geprüftes Bauwerk
0 Punkte: nicht belegt
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b) Wichtung: 40%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen zur Prüfung der Tragwerksplanung für den Neubau (Definition nach §2 HOAI) von beweglichen Einzelverschlüssen mit einer Staufläche von jeweils mind. 70 m² an massiven Wasserbauwerken. Referenzen über die Prüfung von Werkstattplanungen werden nicht gewertet. Komplexe zusammengesetzte Systeme werden als bewegliche Einzelverschlüsse zugelassen. Zusammengesetzte Systeme wie Schütze, Drucksegmente mit Aufsatzklappe o.ä. stellen einen Verschluss dar. Als Stauhöhe wird hier die Gesamthöhe der Verschlüsse angesetzt. Die beiden Stellflügeltore einer Schleuse können nur gemeinsam den Stau halten und werden daher als ein Verschluss gewertet.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: 1 geprüftes Bauwerk mit min. einem Verschluss mit einer Staufläche ≥ 200 m²
4 Punkte: 2 geprüfte Bauwerke mit jeweils min. einem Verschluss mit einer Staufläche von ≥ 120 m²
3 Punkte: 1 geprüftes Bauwerk mit jeweils min. einem Verschluss ≥ 120 m²
2 Punkte: 2 geprüfte Bauwerke mit jeweils min. einem Verschluss mit einer Staufläche ≥ 70 m²
1 Punkt: 1 geprüftes Bauwerk mit min. einem Verschluss mit einer Staufläche ≥ 70 m²
0 Punkte: Staufläche pro Verschluss < 70 m²
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c) Wichtung 30%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen zur Prüfung von Baugrubenumschließungen mit einseitigem Wasserdruck bei einer Wassertiefe von mind. 8 m und einer Länge von mind. 30 m. Es muss sich um Baugruben im Wasser (z.B. Fluss, See, Meer) handeln, Baugruben mit einseitigem Erddruck und hohem Grundwasserstand werden nicht gewertet.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: 5 geprüfte Bauwerke (BGU) dieser Art
4 Punkte: 4 geprüfte Bauwerke (BGU) dieser Art
3 Punkte: 3 geprüfte Bauwerke (BGU) dieser Art
2 Punkte: 2 geprüfte Bauwerke (BGU) dieser Art
1 Punkt: 1 geprüftes Bauwerk (BGU) dieser Art
0 Punkte: nicht belegt
...
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte
des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur
Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Ergenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- Ausschlusskriterien gem. § 123 und 124 GWB
- Erklärung nach § 44 (1) VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Ausfüllhinweise zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit "keine" oder mit einer anderen Kenntlichtmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungene/Nachweise sind gem Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
Zu § 45 (1) 3 VgV:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversichungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermogens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungsumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag gennanten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
- gemittelter Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklrung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenrklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auf für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- Zu § 46 (3) 1 VgV: Referenzen über abgeschlossene Leistungen, s. II2.9 a)-c)
- zu § 46 (3) 6 VgV: Zulassung als staatlich anerkannter Prüfingenieur für die Bereiche Metallbau und Massivbau
Zu § 46 (3) 1 VgV:
- I. V. m. II 2.9 a): 1 geprüftes Bauwerk
- I. V. m. II 2.9 b): Staufläche pro Verschluss ≥ 70 m²
- I. V. m. II 2.9 c): 1 geprüftes Bauwerk (BGU) dieser Art
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu IV 2.3:
Der vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.