Beschaffung von Kontingenten für Stellenportale und Print-Medien Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kontingenten für Stellenportale und Print-Medien
Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) ist die zentrale Behörde für die amtliche Statistik in Bayern. Aufgrund geplanter Stellenausschreibungen, der Schwierigkeit der Besetzung von IT-Stellen sowie dem Projekt Zensus 2022 besteht ein großer Bedarf an Stellenausschreibungen. Die Anzahl der Bewerbungen auf offene Verfahren sinkt. Um die Anzahl der Bewerbungen im Vergleich zu Vorjahren zu steigern, sollen zusätzliche Portale für die Bewerberansprache genutzt werden. Es werden sechs Lose ausgeschrieben (Los 1: StepStone; Los 2: Stellenanzeigen.de; Los 3: Monster.de; Los 4: Kimeta.de;
Los 5: Nürnberger Nachrichten; Los 6: Main-Post
StepStone
• Stellenanzeigen „Professional“ bzw. „Praktikanten“
• Laufzeit 30 Tage
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 50 Stellenanzeigen „Professional“
• 4 Stellenanzeigen „Praktikanten“
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stellenausschreibung innerhalb von 24 Stunden nach Zusendung zu veröffentlichen und die Ausschreibung 24 Stunden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Portal zu entfernen.
20 Stellenanzeigen "Professional"
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Stellenanzeigen.de
• Laufzeit 30 Tage
• inklusive Anzeigen-Refresh
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 90 Online-Stellenanzeigen
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stellenausschreibung innerhalb von 24 Stunden nach Zusendung zu veröffentlichen und die Ausschreibung 24 Stunden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Portal zu entfernen.
35 Online-Stellenanzeigen
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Monster.de
• Premiumanzeige bzw. Campusanzeige
• Laufzeit 30 Tage
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 45 Premiumanzeigen
• 4 Campusanzeigen
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stellenausschreibung innerhalb von 24 Stunden nach Zusendung zu veröffentlichen und die Ausschreibung 24 Stunden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Portal zu entfernen.
12 Premiumanzeigen
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Kimeta.de
• KiAd Express Anzeige
• Laufzeit 30 Tage
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 40 Online-Stellenanzeigen
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stellenausschreibung innerhalb von 24 Stunden nach Zusendung zu veröffentlichen und die Ausschreibung 24 Stunden nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Portal zu entfernen.
20 Online-Stellenanzeigen
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Nürnberger Nachrichten
Anzeige in „Nürnberger Nachrichten“ bzw. S-Bahn-Ausgabe der „Nürnberger Nachrichten“
• 2-spaltig
• SW
• mit Onlinezubuchung auf www.jobs.nordbayern.de
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 30 Anzeigen
Eine Veröffentlichung soll sowohl in Papierform in den Nürnberger Nachrichten als auch online unter jobs.nordbayern.de (www.jobs.nordbayern.de, Laufzeit 4 Wochen, eine Headline) erfolgen. Es ist von einer durchschnittlichen Größe der Anzeigen zwischen 126 mm bis 174 mm auszugehen.
Von der voraussichtlichen Größe kann im Einzelfall abgewichen werden, da nicht abzuschätzen ist, welche Positionen parallel ausgeschrieben werden und wie lange der jeweilige Titel der Position ist, die gesucht wird.
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers.
Einzel- bzw. Sammelanzeige in „Nürnberger Nachrichten, Anzeigen Sonderbeilage „Azubi““
• Format 2 Sp B x 125 mm
• H 4C
• Laufzeit 24 Monate
• 1 Anzeige in der Sonderbeilage „Azubi“
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers und vom Veröffentlichungsdatum der Sonderbeilage.
20 Anzeigen
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Main-Post
Einzelanzeige in „Main-Post“, Veröffentlichungsgebiet „Schweinfurt 30“
• 2-spaltig
• 4C (farbig)
• mit Online-Zubuchung auf www.jobs.mainpost.de
• Kontingent Laufzeit 24 Monate
• 5 Anzeigen
Eine Veröffentlichung soll sowohl in Papierform in der Main-Post als auch online unter www.jobs.mainpost.de (Laufzeit 30 Tage) erfolgen. Es ist von einer durchschnittlichen Größe der Einzelanzeigen von 126 mm auszugehen.
Von der voraussichtlichen Größe kann im Einzelfall um bis zu 14 mm abgewichen werden, da nicht abzuschätzen ist, wie lange der jeweilige Titel der Position ist, die gesucht wird.
Der Abruf erfolgt innerhalb der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit vom Bedarf des Auftraggebers.
6 Anzeigen
Leistungsbeginn: 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft entweder in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist und auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Jeweils 3 geeignete Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV Seite 6 von 12 (Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung).
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt wird gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).