Sanierung Schulzentrum – Grund- und Mittelschule in Eggenfelden - Planung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 267-00-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schulzentrum – Grund- und Mittelschule in Eggenfelden - Planung Freianlagen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Freianlagen nach § 38 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung des Schulzentrums – Grund- und Mittelschule in Eggenfelden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Eggenfelden unterzieht derzeit das Schulzentrum mit Grund- und Wirtschafts-Mittelschule einer grundlegenden Generalsanierung. Im Zuge dieser Generalsanierung wurde der 1. Bauabschnitt (die Dachsanierung) sowie der 2. Bauabschnitt (der Haupteingangsbereich) bereits baulich realisiert. Im Zuge der Freianlagenplanung wurde der äußere Zugangsbereich zum Haupteingang hin komplett neu strukturiert (Pflasterarbeiten, neue Sitzgelegenheiten, Entwässerungsrinnen etc.). In einem Übersichtsplan für die Freiflächen ist der gesamte Umgriff der zu berücksichtigenden Freiflächen ersichtlich. Im Zuge mehrerer Teilbaumaßnahmen gilt es zum einen für einen interimistisch herzustellenden Container-Schulstandort (für 8 Klassenzimmer) einen gewissen Anteil der Freianlagen sowie der funktionalen Zuwegung / Erschließung planerisch zu bearbeiten. Im Zuge von zwei weiteren Teilbauabschnitten werden dann sowohl die Freianlagen der Wirtschafts-Mittelschule als auch die Freianlagen der Grundschule beplant und baulich ertüchtigt. Mitunter geht es dabei um landschaftsgärtnerische Arbeiten wie das Herstellen von Bestandsanschlüssen im Außenbereich, Anschlüsse an die Fassaden, Herstellen von Zuwegungen und Zugangsbereichen sowie vegetationstechnische Arbeiten. Ein weiterer Bestandteil des Planungsumgriffs ist eventuell der nördlich des Schulgebäudes befindliche Lehrerparkplatz sowie der in diesem Bereich östlich nach Süden hin verlaufende Geh- und Radweg, welcher neu geplant und neu gestaltet werden muss. Hierbei gilt es auch die Schnittstellen zu den Fachplanungsbereichen Ingenieurbauwerke (Tiefbau) und Verkehrsanlagen abzustimmen und in der Leistungskoordinierung mitzuwirken. Für den gesamten Bereich bzw. alle Teilbaumaßnahmen müssen technische Anlagen in den Außenanlagen (insbesondere die Außenbeleuchtung) neu geplant werden. Für die Sanierung der Grundschule und die Sanierung der Wirtschafts-Mittelschule wird je ein eigenständiger FAG-Förderantrag bearbeitet. Für den vollständigen Planungsumgriff wird voraussichtlich ein neu zu erstellendes Geländeaufmaß als Planungsgrundlage notwendig.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.