Rahmenvereinbarung über Tafelanlagen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002104
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Tafelanlagen für Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Rahmenvereinbarung über Lieferung und Montage von Tafelanlagen an Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg
Schulen Nürnberg Nord
Die betreffenden Schulen sind unter Workflowpunkt "Anlagen" aufgelistet.
Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin bis spätestens 4 Monate vor Ablauf um weitere 2 Jahre verlängert werden, falls Einvernehmen über die Konditionen (feste, indexgekoppelte Preisanpassung, vgl. "Allgemeine Vorbemerkungen", Nr. 1) erzielt wird.
Regiestunden im Falle außergewöhnlichen Mehraufwands bei Montage (Pos. 1.2.4)
Schulen Nürnberg Süd
Die betreffenden Schulen sind unter Workflowpunkt "Anlagen" aufgelistet.
Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin bis spätestens 4 Monate vor Ablauf um weitere 2 Jahre verlängert werden, falls Einvernehmen über die Konditionen (feste, indexgekoppelte Preisanpassung, vgl. "Allgemeine Vorbemerkungen", Nr. 1) erzielt wird.
Regiestunden im Falle außergewöhnlichen Mehraufwands bei Montage (Pos. 2.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) u. Mindestlohngesetz (MiLoG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro, Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro, Schlüsselrisiko: [Betrag gelöscht] Euro. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
- Eigenerklärung, sicherstellen zu können, dass mind. vier Schultafelanlagen pro Arbeitstag (Montag - Freitag) installiert werden.
- Referenzliste über zwei wesentliche, in den letzten drei Jahren (von 5/2019 bis 4/2022) erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung und Montage von Tafelsystemen mit weißer Stahlemailoberfläche) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenzen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Als vergleichbar anerkannt werden Referenzen über die Lieferung und Montage von mindestens 100 Tafelsystemen mit weißer Stahlemailoberfläche innerhalb eines Jahres bei einem Auftraggeber.
- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.