Strombeschaffung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-nuernberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung
Der Auftraggeber betreibt ein Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte und benötigt Elektrizität für die Versorgung seines Hauptsitzes in Nürnberg.
vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG handelt, also eine juristische Person, die Energie (hier Strom) an andere liefert.
Eigenerklärung zu 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 3.6.2019 bis 2.6.2022, d) Lieferung von Strom und e) Höhe der Bezugsmenge.
Die drei Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 3.6.2022 bis 2.6.2022, d) Lieferung von Strom und e) Höhe der Bezugsmenge benannt hat.
Der Bieter erklärt, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Auftragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben
werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ in-
soweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber nicht verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Hinsichtlich Eignungsleihe vgl. Ziffer 5/ Seite 5 des Formulars.
Hinsichtlich Selbstreinigung vgl. Ziffer 6/Seite 5 des Formulars.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html