Erneuerung der RZ-Infrastruktur im Krankenhaus Agatharied
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausham
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.khagatharied.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der RZ-Infrastruktur im Krankenhaus Agatharied
Das Krankenhaus Agatharied beabsichtigt die RZ-Infrastruktur zu erneuern. Dies betrifft die Server- und Virtualisierungsumgebung, eine Storage- und Speichervirtualisierung, Back-Up-Server, Backup- und Snapshot-Storage sowie deren jeweilige Einrichtung und Inbetriebnahme. Daneben werden Wartungs- und Monitorinleistungen beauftragt. Alle neuen Komponenten müssen in das Bestandssystem integriert werden. Die Datenmigration ist eine Optionsleistung.
Das Krankenhaus Agatharied beabsichtigt die RZ-Infrastruktur zu erneuern. Dies betrifft die Server- und Virtualisierungsumgebung, eine Storage- und Speichervirtualisierung, Back-Up-Server, Backup- und Snapshot-Storage sowie deren jeweilige Einrichtung und Inbetriebnahme. Daneben werden Wartungs- und Monitorinleistungen beauftragt. Alle neuen Komponenten müssen in das Bestandssystem integriert werden. Die Datenmigration ist eine Optionsleistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Unterlagen der einzelnen Bieter bzw. Bietergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind.
Der Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme
• für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und
• für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio.
verfüge(n), wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Der Bieter kann eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgeben.
Der Bieter muss in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Mitarbeiterstamm von 5 FTE („Full-Time-Equivalent“) beschäftigt haben.
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) hat daher nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mindestens drei Referenzen zu benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen insbesondere, wenn die Referenzen sich auf die Lieferung und Implementierung einer Storage-Lösung beziehen, die auch die Einrichtung einer Veeam Backup-Software und die Migration von Bestandsdaten umfasst. Die Referenzen müssen ebenfalls mit Blick auf die zu verarbeitenden Datenmengen und die Leistungsverfügbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Daneben müssen die nachfolgenden Mindestkriterien bei allen angegeben Referenzen erfüllt werden (Mindestkriterien für die Wertbarkeit der Referenz).
Hierzu im Einzelnen:
a) Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. in den letzten fünf Jahren (01/2017 bis einschließlich 12/2021) erbracht worden sein.
Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Bieter in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet werden.
a) Mindestens eines der drei angegebenen Referenzprojekte, welche die vorgenannten inhaltlichen Anforderungen erfüllen, muss sich auf ein gefördertes Projekt (präferiert) oder das Projekt eines öffentlichen Auftraggebers beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle
ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]