Papierbeschaffung - Endlospapier-Rollen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SBA000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Papierbeschaffung - Endlospapier-Rollen
Das Bayerische Landesamt für Steuern benötigt für das Druck- und Versandzentrum für einen Zeitraum von 2 Jahren geschätzte 56.000.000 Blatt Endlospapier, das über zwei Mengen- bzw. Teillose vergeben wird.
Es besteht die Option, die Verträge zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu je 28.000.000 Blatt (pro Los jeweils 14.000.000 Blatt) zu verlängern.
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Endlospapier - Mengenlos 1
Endlospapier - Mengenlos 1
Endlospapier - Mengenlos 2
Endlospapier - Mengenlos 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Endlospapier - Mengenlos 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86690
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Endlospapier - Mengenlos 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geschätzte Jahresabrufmenge beträgt pro Los 14.000.000 Blatt (Regel-Einzelabrufe von 1.000.000 Blatt). Die Höchstabrufmenge unter Berücksichtigung der Optionen zu Laufzeit und Mehrbedarf beträgt für beide Lose insgesamt 123.200.000 Blatt.
Im Bedarfsfall kann der optionale Mehrbedarf losübergreifend bis zur Höchstmenge in Abstimmung der Parteien auch bei einem AN/ Los abgerufen werden, dabei kann die benannte Höchstmenge insgesamt aber nur einmal abgerufen werden.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.