Betrieb einer Repräsentanz in Brasilien Referenznummer der Bekanntmachung: 2022KHI000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Repräsentanz in Brasilien
Betrieb einer Repräsentanz des Freistaats Bayern in São Paulo
ab Zuschlagserteilung, frühestens ab 01. August 2022 bis
31. Juli 2026 zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in
Brasilien.
Betrieb einer Repräsentanz des Freistaats Bayern in São Paulo
ab Zuschlagserteilung, frühestens ab 01. August 2022 bis
31. Juli 2026 zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in
Brasilien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
- Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Förderung der deutsch-brasilianischen Wirtschaftsbeziehungen, vgl. insbesondere die geforderten Referenzprojekte unter III.1.3 der EU-Bekanntmachung) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestjahresumsatz muss mind. 360.000 € betragen.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind:
Die Angaben zu den Jahresumsätzen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nach-zuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tat-sächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
a) Referenzen:
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
aa) Vorlage von mind. 1 geeigneten Referenzen bezogen auf die Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Brasilien und Deutschland.
ab) Vorlage von mind. 2 geeigneten Referenzen bezogen auf die
Unterstützung deutscher Unternehmen im Bereich der Internationalisierung und der Erschließung von Auslands-märkten.
ac) Vorlage von mind. 1 geeigneten Referenz im Bereich der
Vernetzung von Wirtschaft, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltung sowie politisch Verantwortlichen zwischen Deutschland und Brasilien.
Mindestens 2 dieser Referenzen müssen sich auf Projekte im Großraum São Paulo beziehen.
Die geforderten Mindestanforderungen zu aa), ab) und ac) können auch innerhalb einer Referenz erfüllt werden.
Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen.
b) Neutralität:
Der ausgeschriebene Auftrag dient der gesamten Wirtschaft und hat daher neutral zu erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist daher, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
- Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
- Die Repräsentanz muss mindestens mit einem Repräsentanten/einer Repräsentantin und einer Assistenzkraft besetzt werden.
- Mindestanforderungen an die als Repräsentant/-in eingesetzte Person:
- Studium oder berufliche Ausbildung im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Jura, Politik, internationale Beziehungen oder eine vergleichbare Ausbildung;
- Sprachkenntnisse: Deutsch und Portugiesisch verhandlungssicher, Niveaustufe mind. C1 oder vergleichbar;
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich internationale Wirtschaftsbeziehungen Deutschland-Brasilien;
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Begleitung und Beratung von Unternehmen in Brasilien.
- Bürostandort:
Der Bürostandort der Repräsentanz muss in repräsentativer und gut erreich-barer Lage in São Paulo, Brasilien liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagenunterlagen sind bis spätestens 24.05.2022 um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.