Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Gemeinsame ökologische Maßnahmen, VE7007 Pflege- und Entwicklungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: M-030-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Gemeinsame ökologische Maßnahmen, VE7007 Pflege- und Entwicklungsplan
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (Leistungsphasen 1-4) nach § 27 HOAI (inkl. besonderer Leistungen) - ca. 309 ha Fläche - für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der Wasserstraße und den Poldern, die im Rahmen des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen, Teilabschnitt 1 Straubing Deggendorf hergestellt wurden/werden.
Die LBP-Maßnahmenflächen, die Maßnahmenbeschreibungen sowie der Umsetzungsstand sind in den Vergabegrundlagen dargestellt.
Erstellung PEPL Wasserstraße BA1
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der Wasserstraße BA1 müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 13,78 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Wasserstraße BA2
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der Wasserstraße BA2 müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 43,45 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Wasserstraße BA3
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der Wasserstraße BA3 müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 52,44 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Polder Offenberg-Metten
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Polder Offenberg-Metten müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 20,34 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Polder Parkstetten-Reibersdorf
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Polder Parkstetten-Reibersdorf müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 25,29 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Polder Sand-Entau
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Polder Sand-Entau müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 26,87 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Polder Steinkirchen
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Polder Steinkirchen müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 1,24 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Erstellung PEPL Polder Sulzbach
Die Leistungen sind an einem Abschnitt der Donau und deren Aue zwischen der Staustufe Straubing und der Autobahnbrücke A3 über die Donau bei Deggendorf zu erbringen. Die LBP-Maßnahmenflächen liegen beiderseits der Bundeswasserstraße Donau.
Der Flächen liegen in Teilbereichen der Landkreise Straubing-Bogen und Deggendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1, Straubing - Deggendorf wurden umfangreiche Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in Gewässer- und Landlebensräumen planfestgestellt.
Für die fach- und sachgerechte Entwicklung und Pflege der bereits umgesetzten und umzusetzenden Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans im Polder Sulzbach müssen Pflege- und Entwicklungspläne nach § 27 HOAI inkl. der erforderlichen besonderen Leistungen für ca. 125,21 ha Fläche erstellt werden.
Dabei sind Pflege- und Entwicklungspläne für die LBP-Maßnahmenflächen zu erstellen.
Zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne sind Freilandarbeiten, umfangreiche Behördenabstimmungen durchzuführen und die abgestimmten Ergebnisse der Pflege- und Entwicklungspläne in Text, Tabellen, Karten und Anhängen analog und digital darzustellen.
Spezifischer Jahresumsatz (15%) Optimum > 1 Mio. netto
Durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl (20%) Optimum ≥ 10 Beschäftigte
Referenzen (65%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
- Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs-unternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind 3 geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-030-22 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wiges-gmbh.de