VGV-o.TNW-HPZ-PAFII_TWP_vergeb. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: HPZ-PAFII_TWP_vergeb. Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hpz-paf.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-o.TNW-HPZ-PAFII_TWP_vergeb. Auftrag
Tragwerksplanung, LPH 1-6 gem. Leistungsbild § 51 HOAI mit der bes. Leistung ingenieurtechnische Kontrolle
Bei der geplanten Baumaßnahme "PAF II - Erweiterung des Heilpädagogischen Zentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm" han-delt es um die Realisierung der im Folgenden aufgeführten drei Einzelmaßnahmen in einem gemeinsamen Bauvor-haben:
- Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Anna-Kittenbacher Schule, einschl. Mensa und 1-fach Sporthalle
- Erweiterung (Neubau) Sozial- und Heilpädagogische Tagesstätten, Offene Hilfen
- Neubau der Geschäftsstelle HPZ
Im Rahmen der Bedarfsplanungen der verschiedenen Einrichtungen am Standort Pfaffenhofen fanden beginnend seit 2016 bis heute Abstimmungen zur Anpassung (Erhöhungen) des Raumbedarfs mit den zuständigen Stellen bei der Reg. von Oberbayern sowie dem Bezirk Oberbayern zu den folgenden Einrichtungen statt:
- Anna-Kittenbacher-Schule, SFZ Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Heilpädagogische Tagesstätten
- Sozialpädagogische Tagesstätten
- Frühförderstelle
- Offene Hilfen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-HPZ-TWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a.d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78R8DE
Ort: München
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland