FORIS WPK 2022-25 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FORIS WPK 2022-25
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Teleservice und München
IT-Dienstleitung
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswe-sen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förde-rung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Abnahmemenge:
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2022 und 2023 sowie optionale Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr in den Jahren 2024 und 2025:
• Startphase bei neuem Technischen Ansprechpartner und bei Wechsel des Technischen Ansprechpartners: 20 Personentage
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2022: mindestens 35 bis 70 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2023: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2024: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
• Voraussichtliche Abnahmemenge 2025: mindestens 50 bis 100 Personentage pro Jahr
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
In der Startphase wird das Projekt durch den Auftraggeber vorgestellt und der Auftragnehmer macht sich im Zuge der Erfüllung erster Einzelaufträge mit den Komponenten des Projekts vertraut. Dazu ist an bis zu 5 Personentagen die Leistungserbringung am StMELF in München erforderlich. Aufgrund der reduzierten Bearbeitungsgeschwindigkeit wird diese Phase mit einem separaten Stundensatz vergütet.
Ort der Leistungserbringung:
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Orts der Leistungserbringung, es sei denn es sind ihm Einzelaufträge bzw. Aufgabenpakete übertragen worden, die insbesondere den Zugriff auf das Produktivsystem erfordern bzw. bei denen der Datenschutz gewährleistet sein muss. Diese können nur am StMELF in München erledigt werden. Darüber hinaus ist die Anwesenheit in München in der Startphase (bis zu 5 Personentagen) sowie zu 1-2 Besprechungen pro Jahr erforderlich.
Ziele:
Ziel ist eine laufende und zeitnahe Anpassung der bestehenden Anwendung FORIS-WPK an neue Richtlinien oder an teilweise kurzfristig zu ändernde bzw. zu erweiternde Richtlinieninhalte. Damit ist die technische Umsetzung neuer bzw. geänderter Fördermaßnahmen / Geschäftsvorfälle auf der SAP-Plattform unter Verwendung der derzeit eingesetzten Module einschließlich der Einbindung in die vorhandene Anwendung „bpo-engine“ verbunden.
Im Einzelnen sind dies insbesondere folgende Positionen:
• Einbindung neuer oder geänderter Geschäftsprozesse in bestehende bpo-Anwendungen
• Entwicklung und Anpassung von ABAP-Programmen
• Entwicklung bzw. Anpassung von Kundentabellen und Datenbankstrukturen
• Einbindung neuer oder geänderter PSP-Elemente (Budgets) in die Prozessbearbeitung
• Anpassungen der bestehenden Kassen-Schnittstellenanbindung Forst. Die automatische Abrechnung der Finanzierungsanteile in FORIS-WPK und die Verbuchungen aller Auszahlungen auf die entsprechenden Buchungsstellen für GAK- und Landesmittel ist Voraussetzung für die Übernahme der Daten in das ZAP (vgl. Anwendungen im Bereich landwirtschaftlicher Auszahlungen) aufgrund neuer bzw. geänderter Geschäftsvorfälle
• Anpassung der bestehenden Schnittstelle zu BayWIS.
• Entwicklung weiterer Schnittstellen in SAP
• Anpassung und Ausbau des bestehenden Berichtswesens (SAP-Standard-berichte, ReportPainter, ReportWriter sowie Eigenentwicklungen)
• Einbindung neuer / geänderter Geschäftsvorfälle in das Berichtswesen
• Anpassung bestehender SAP-Script bzw. Smart Forms-Formulare
• Anpassung bestehender und Erstellung neuer Formulare mit Adobe Interactive Forms (Adobe LiveCycle Designer 11.0) inklusive JAVA-Programmierungen
• Archivierung und Historisierung der erstellten Formulare
• Optimierung von Systemlaufzeiten (Schwerpunkt: Berichtswesen)
• Qualitätssicherung und Dokumentation
• Beginn der Fehlerbehebung spätestens nach 4 Stunden innerhalb der Servicezeiten (z.B. bei akuten Fehlern im Produktivsystem P3F oder zu den jährlichen
Kassenschlussterminen)
• Reguläre Anpassungen müssen im Lauf einer Woche begonnen werden.
• Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt durch den Auftraggeber mittels Einzelauftrag. Vom Auftraggeber erstellte Fachfeinkonzepte sind in FORIS-WPK zu entwickeln und
umzusetzen. Vom Auftraggeber erstellte Grobkonzepte sind vom Auftragnehmer zu analysieren, auf technische und effiziente Realisierbarkeit zu prüfen und mögliche
Umsetzungsvarianten vorzuschlagen. Diese Lösungsvorschläge sind mit Aufwandsschätzung an den Auftraggeber zu übermitteln.
• Wissenstransfer (keine Schulungen)
Hervorzuheben ist als weitere Anforderung, dass alle Änderungen im Beleg-fluss des SAP-Systems lückenlos und dauerhaft dokumentiert sein müssen („Antragshistorie“).
JIRA soll auch künftig für das Workflow-Management verwendet und vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Nach Vertragsende müssen die JIRA-Daten dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Präsentationsgespräch:
Von den Bietern mit den wirtschaftlichsten Angeboten (nach der Wertung von Preis und vorstehenden Leistungskriterien) wird erwartet, dass der vorgesehene technische Ansprechpartner an einem ca. 1 - 2 stündigen Präsentationsgespräch (voraussichtlich KW 16; in Worten 19.04. - 22.04.2022) teilnehmen kann. Unter Umständen kann sich dieser Termin des Präsentationsgespräches auf einen Termin in KW 17 verschieben.
Hierfür erfolgt eine separate Einladung - voraussichtlich spätestens am Freitag, 08.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FORIS WPK 2022-25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.