Salzweg – Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzweg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.salzweg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Salzweg – Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten.
Salzweg
Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs Kilometer nördlich von Passau und ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Die Passauer Straße durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort. Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche Aufenthaltsqualität.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt „Kommunikationsbereiche“ zu schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Salzweg – Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der Vergabeplattform www.aumass.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln.
Die Gemeinde Salzweg schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— § 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
— § 47 HOAI 2013 „Verkehrsanlagen“ mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“ und § 47 HOAI „Verkehrsanlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird die Gemeinde Salzweg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen abschließen.
Soweit die Leistungen von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, – Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
— Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die jeweiligen Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied,
— Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen.
Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
Für Freianlagen, Verkehrsanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).