22SZB020 Kältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baysg.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
22SZB020 Kältetechnik
Beim Ersatzneubau des Schweineschlachthaus mit Bereitstellung Lebendtier- sowie Konfiskatgebäude handelt es sich um ein- bis zweigeschossig und nicht unterkellertes Gebäude mit mehreren Nutzungsbereichen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
CO2 – Kälteanlage für gekühlte Produktionsräume und Elektroräume:• CO2-Booster-Kälteanlage mit 5 kW TK, 110 kW NK, 200 kW Klima• 1 Stk. luftgekühlter Gaskühler (V-Block)• 22 Stk. Raumluftkühler mit Ventilstationen für TK, NK, Klima• Klima-Kaltwassernetz mit Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen, Dämmung• CO2-Netz mit Kupferrohren, Edelstahlrohren (Hochdruckseite), Armaturen, Dämmung• Schaltschränke und Steuerung für die Booster-Anlage und Kühlstellen• CO2-Gaswarnanlage• Maschinenraum Be- und Entlüftung• Dienstleistungen wie Sachverständigen-Abnahme, Inbetriebnahme, Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.