Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbücher für das Schuljahr 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbücher für das Schuljahr 2022-2023
Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbücher mit einer geschätzten Gesamtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Für alle Lose gilt:
Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist.
Die Vergabesumme in Höhe von ca. 320.000,00 € soll in 6 gleich große Teilaufträge (=Teillose) aufgeteilt werden. Die Summe ist geschätzt und unverbindlich und kann je nach Bedarf der Schulen abweichen. Der Auftragswert für jedes Los beträgt mindestens 51.000,00 €.
Es findet eine Auslosung statt. Dabei wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des Vergabeamtes.
Damit das Angebot auf der Plattform erfolgreich abgegeben werden kann, bitten wir die Bieter im Leistungsverzeichnis für jedes Los als Angebotssumme symbolisch „1 €“ einzutragen.
Teillos 1
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 2
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 3
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 4
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 5
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Teillos 6
Regensburg
Lieferung von preisgebundenen lernmittelfreien Schulbüchern mit einer geschätzten Ge-samtvergabesumme in Höhe von mindestens 51.000,00 € pro Los.
Der Inhalt dieser Teillose wird je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit die Belieferung sämtlicher Schularten (Volksschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und berufliche Schulen) in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Nachfolgende Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Schulbücher müssen kostenfrei enthalten sein:
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
- Rücknahme beschädigter Bücher im Rahmen der allgemeinen Gewährleistung
Ist ein Buch nicht mehr lieferbar bzw. wird es neu aufgelegt, so ist hiervon das Amt für Schulen der Stadt Regensburg sowie die betreffende Schule schriftlich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Nach Möglichkeit ist in der Verständigung anzugeben, wann das jeweilige Buch wieder verfügbar sein wird.
Bei Vorliegen mehrerer identischer Angebote findet eine Auslosung statt. Es wird darauf geachtet, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Losverfahren teilnehmen kann. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht des von der ausschreibenden Dienststelle unabhängigen Vergabeamtes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
*
Ergänzung zur Eigenerklärung:
1. Wirtschaftlich / familiär verflochtene Unternehmen
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Es besteht keine wirtschaftliche oder familiäre Verflechtung mit weiteren Buchhandlungen.
Zu benennen sind die betroffenen Firmen und alle Gesellschafter mit Bezeichnung der wirtschaftlichen / familiären Beziehung zueinander.
Wirtschaftlich / familiär verbundene Unternehmen können sich nur einmal bewerben.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes
Das Angebot ist nach dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 02.09.2002 (geändert 14.07.2006) abgefasst. Entsprechend diesen Vorgaben sind bei einem Auftrag mit Gesamtwert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR 15 % Nachlass zu gewähren.
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes eingehalten werden.
3. Eigenerklärung über die Nichtverhängung einer Liefersperre
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine Liefersperren verhängt sind und alle Bücher aller Verlage beschafft werden können. Werden Liefersperren verhängt, so hat der Auftraggeber das Recht der fristlosen Kündigung.
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen ist einzureichen: Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese unverzüglich, wenn möglich jedoch spätestens bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regensburg.de