Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: G6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zv-kvs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschwindigkeitsmessanlagen
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz benötigt zur Überwachung des fließenden Verkehrs 6 Geschwindigkeitsmessanlagen.
Diese müssen an vielen verschiedenen Örtlichkeiten mit unterschiedlichsten Anforderungen eingesetzt werden können. Die Mindestanforderungen was die Geschwindigkeitsmessanlagen erfüllen müssen, können sie den bereitgestellten Dokumenten entnehmen. Diese Anforderungen müssen erfüllt werden, da sonst nicht alle Örtlichkeiten überwacht werden können. Dies hat zur Folge, dass die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigt wird. Die Straßen sollen für jeden Verkehrsteilnehmer sicher sein.
Amberg, DE
Lieferung von 6 Geschwindigkeitsmessanlagen zur Überwachung des fließenden Verkehrs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geschwindigkeitsmessanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vitronic.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]