Konfokale High-End-Mikroskope Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokale High-End-Mikroskope
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von drei Mikroskopen. Das eine Gerät muss ein konfokales High-End-Forschungsmikroskop, speziell entwickelt für konfokale 4D- Aufnahmen, mit hoher Sensitivität und spektraler Flexibilität sein. Das System muss über ein intelligentes Detektionsprinzip und parallele Pixel-Detektion, sowie proben-schonendes Arbeiten an dynamischen Prozessen auf großem Sehfeld zusammen mit Superauflösung und kurzen Aufnahmezeiten verfügen. Des Weiteren muss das System die Beobachtung von verschiedensten Zelltypen oder Immunzellen über einen langen Zeitraum ohne äußere Beeinflussung als auch unter Beeinflussung von Infektionen durch das sogenannte "Life Cell Imaging" ermöglichen. Das Mikroskop muss mindestens 4 verschiedene Fluorophore gleichzeitig detektieren und unterscheiden können. Mithilfe des Systems werden Genexpressionsstudien von murinen Organschnitten als auch 3D Organoide unterschiedlicher Gewebe mittels fluoreszenzbasierter Multiplex Assays analysiert. Das zweite Gerät muss ein konfokales Laser-Scanning-Mikroskop speziell entwickelt für konfokale 4D- Aufnahmen mit hoher Sensitivität und spektraler Flexibilität sein. Es muss über ein intelligentes Detektionsprinzip und parallele Pixel- Detektion, sowie probenschonendes Arbeiten an dynamischen Prozessen auf großem Sehfeld zusammen mit Superauflösung und kürzesten Aufnahmezeiten verfügen. Dieses Gerät muss zum einen die Beobachtung von verschiedensten Zelltypen über einen langen Zeitraum ohne äußere Beeinflussung als auch unter Beeinflussung von Infektionen durch das sogenannte "Life Cell Imaging" ermöglichen. Nachdem sich einige der Experimente über einen langen Beobachtungszeitraum erstrecken, ist eine optimale Bildgebung trotz geringer Lichtintensität unverzichtbar, um ein Ausbleichen der Fluorophore oder Phototoxizität zu verhindern. Auch Genexpressionsstudien von murinen Gehirnschnitten als auch 3D Gehirn Organoid Schnitten für fluoreszente Multiplex Assay Anwendung sowie Calcium Imaging in Neuronen werden Anwendung finden. Außerdem ist es für uns entscheidend mindestens bis zu 10 verschiedene Fluorophore gleichzeitig detektieren und unterscheiden zu können. Um die Darstellung des Kalziumeinstroms in Neuronen mittels Calcium Imaging messen zu können ist ein besonders schnelles System (>=48 Bildern pro Sekunde) und einer sehr guten Auflösung notwendig. Außerdem wird die Virusexpression in diversen Gehirnarealen untersucht, was nur mit einer sehr hohen Sensitivität zu erreichen ist. Als drittes Gerät ist die Anschaffung eines automatisierten inversen Mikroskopsystems ("boxed" Mikroskop) auf Basis eines Weitfeld- und konfokalen Laser-Scanning-Forschungsmikroskops geplant. Dieses System muss bei der Untersuchung von zellulären und subzellulären Interaktionen in größerem Durchsatz (Large Scale Wirkstoffscreenings/High Content Imaging) und über längere Beobachtungszeiträume (Live-Cell imaging) unterstützen. Das Gerät muss leicht zu dekontaminieren sein und dem Experimentator durch die systembedingte Unabhängigkeit und Automatisierung Sicherheit bietet. Daher müssen die Bildaufnahmen in einem geschlossenen, automatisierten System durchgeführt werden, welches intern über eine UV-Lampe verfügen muss, um den Experimentierbereich am Ende des Vorgangs zu dekontaminieren und somit den optimalen Schutz für den Anwender bietet.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
3 Mikroskope
HINWEIS: Der Zuschlag erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Zuwendung der für die Auftragserteilung beantragten finanziellen Mittel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konfokale High-End-Mikroskope
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.