Hausdruckerei Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ASE000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8941260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern.landtag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausdruckerei
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung zweier Vollfarbe Druck- und Kopiersysteme und eines Schwarz-Weiß Druck- und Kopiersystems. Auf den Farbsystemen sollen über „Print-on-Demand“ hochwertige Druckerzeugnisse wie Kataloge, Broschüren, Urkunden, Prospekte etc. produziert werden.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Schwarz-Weiß Druck- und Kopiersystems (SW) und zweier Vollfarbe Druck- und Kopiersysteme auf Mietbasis für die Hausdruckerei des Bayerischen Landtags.
Auf den Farbsystemen sollen über „Print-on-Demand“ hochwertige Druckerzeugnisse wie Kataloge, Broschüren, Urkunden, Prospekte etc. produziert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausdruckerei
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88520
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer:2022ASE000008). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement-Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 135 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.