Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln für Standorte der Technischen Universität Münch Referenznummer der Bekanntmachung: 443 / 2 / 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln für Standorte der Technischen Universität Münch
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Münch
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in München(TUM-Stammgelände sowie Zentrale Hochschulsportanlage)
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garch
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching(Campus Garching)
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Freis
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Freising(Campus Weihenstephan)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Münch
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garch
Ort: Olching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Freis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.