Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Betreuung und Betriebsführung Bioabfallvergärungsanlage
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Biovergärungsanlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Biovergärungsanlage Kirchstockach
Der Landkreis München ist Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach (BAVA), in der jährlich 30.000 Mg Bioabfälle des Landkreises verarbeitet wurden. Es handelt sich um eine nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) genehmigte Anlage. Im Rahmen eines Betreiberwechsels zum 31.12.2021 wurde die Anlage abgefahren, die Beschickung mit Bioabfällen zum 01.11.2021 eingestellt. Zwischenzeitlich ist der gesamte Vergärungsprozess zum Erliegen gekommen und noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 werden sämtliche Behälter geöffnet, geleert und gasfrei geprüft sein. Noch im laufenden Kalenderjahr wird das weitere Vorgehen in Bezug auf die Wiederinbetriebnahme der BAVA entschieden und in die Wege geleitet.
Ein Teil der Anlage (Anlieferhalle, Abluftgebläse, Abluftreinigung, etc.) wird parallel seit dem 01.01.2022 als Umladestation für Bioabfälle weiter genutzt. Der Betrieb der Umladestation und die Nutzung dieser Anlagenteile erfolgt durch den Zweckverband München Südost (ZVMSO).
Aktuell wird die Anlage von einem Interims-Betreiber betreut, welcher die sogenannte „Rückführung“, sowie das Entleeren und Konservieren der Prozessbehälter vornimmt. Der Interims-Betrieb endet zum 31.07.2022. Es ist ein fließender Übergang zur hier ausgeschriebenen Liegenschaftsbetreuung/Stillstands-Betrieb (L/S) gewünscht. Evtl. kurzzeitliche Überlappung der Einsätze ist möglich.
Die hier ausgeschriebene Leistung betrifft die Zeitspanne von 12 Monaten für die Liegenschaftsbetreuung der nicht im Vergärungsbetrieb befindlichen Anlage. Sie dienen sowohl der reinen Verwaltung, als auch der Instandhaltung und Wartung definierter Komponenten. Da ein kleiner Teil der Anlage parallel weiter genutzt wird, sollen die dafür benötigten Anlagenteile und die Infrastruktur in Funktion gehalten werden. Die Zuständigkeiten bzw. die Abtrennung ggü. den Tätigkeiten des Be-treibers der Umladestation sind klar definiert.
Das Landratsamt München sucht aufgrund der aktuellen Betriebssituation im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe eine Firma, die -beginnend ab 01.08.2022- die Betreuung der Anlage übernimmt. Es handelt sich dabei um die “Stillstands“-Betriebsführung, obwohl der eigentliche Prozess der Anlage, die Vergärung von Bioabfällen nicht mehr stattfindet. Die Aktivitäten erfordern eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Die Dauer der Anlagenbetreuung ist vorerst auf 12 Monate begrenzt (d.h. 31.07.2023) und kann auf Wunsch des AG bei Bedarf um 3 Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption um 3 Monate möglich, bis 31.10.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Eintragung des Bieters in das Handelsregister
-Formblatt L124-E - Ergänzung Eigenerklärung zur Eignung
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Versicherungsnachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens Personenschäden 5.000.000,00 €,
Sachschäden 5.000.000,00 € und Umweltschäden 5.000.000,00 €
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
-Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245386
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu denVergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Ein Treffen auf der BAVA Kirchstockach ist jederzeit bzw. spätestens 6 Tage vor Angebotsöffnung nach Absprache über die eVergabeplattform möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]