Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 025-060438
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Linienstern Mühldorf 2025+.
Mühldorf
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Linienstern Mühldorf 2025+“ auf den Linien Mühldorf (Obb.) – Simbach, Mühldorf (Obb.) – Passau, Mühldorf (Obb.) – Landshut, Mühldorf (Obb.) – Burghausen, Mühldorf (Obb.) – Salzburg, Mühldorf (Obb.) – Rosenheim, Mühldorf (Obb.) –Traunstein, Traunstein – Traunreut, München – Wasserburg, Traunstein – Waging, Prien – Aschau, (Landshut–) Neufahrn – Bogen, München – Mühldorf (Obb.).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2035 bzw. – bei Wahrnehmung der Verlängerungsoption (siehe hierzu unter II.2.7) – zum Ende des Fahrplanjahres 2038.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d. h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Das Fahrplankonzept entspricht zu Betriebsbeginn in der Betriebsstufe 1 im Wesentlichen dem des Jahresfahrplans 2022 im Netz Linienstern Mühldorf. In der Betriebsstufe 2 entfallen ab Fahrplan 2027 alle Leistungen der Linie Wasserburg (Inn) Bf – Grafing Bf – München Hbf. Diese werden nach der Elektrifizierung der Strecke Ebersberg – Wasserburg (Inn) Bf in das System der S-Bahn München integriert. In der Betriebsstufe 3 wird ab Fahrplan 2029 die Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke unterstellt. Hierdurch werden sich weitreichende Fahrplanänderungen auf der Strecke München – Regensburg ergeben, womit aktuelle Anschlussbeziehungen am Bahnhof Neufahrn (Ndb.) entfallen werden. Entsprechend wird es notwendig werden, die Züge der Gäubodenbahn Bogen – Straubing – Neufahrn (Ndb.) etwa im 2-Stunden-Takt nach Landshut (Bay.) Hbf zu verlängern bzw. ab Landshut (Bay.) Hbf rückzuverlängern.
Es ist vorgesehen, dass diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (siehe hierzu unter VI.3) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, zunächst im Rahmen eines indikativen Angebots für die folgenden Varianten hinsichtlich des Fahrzeugeinsatzes jeweils ein Angebot zu unterbreiten haben:
a) Einsatz von nicht barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb b) Einsatz von nicht barrierefreien Dieselfahrzeugen und Einsatz von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen c) Einsatz von barrierefreien Dieselfahrzeugen und kein Einsatz von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb d) Einsatz von barrierefreien Dieselfahrzeugen und Einsatz von Neufahrzeugen mit Brenn-stoffzellenantrieb auf der Linie RB 42 Mühldorf - Burghausen.
Es ist beabsichtigt, dass auf der Grundlage des indikativen Angebots Verhandlungen mit dem Bieter über die endgültige Festlegung der Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge geführt werden. Im Ergebnis dieser Verhandlungen wird sodann durch den Auftraggeber eine Variante bestimmt, die für die Abgabe des endgültigen Angebots zu Grunde zu legen sein wird.
Sollte der Vertrag nicht mindestens 12 Monate vor Ende seiner Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich einmalig automatisch um drei weitere Jahre. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 11.12.2038.
Vgl. Ziffer II.2.7)
Zu Ziffer II.2.5):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein fiktiver Wertungspreis errechnet. Nähere Angaben werden die Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bewerber im Teilnahmeantrag darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren haben die Bewerber einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 27.05.2022 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine gegenüber dem Bewerber abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 27.05.2022 datieren.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v.75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021 und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 7,0 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2021.
Soweit im Geschäftsjahr 2021 ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Geschäftsjahr 2021;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2021, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2021 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesener Verlust des Bewerbers durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde;
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2021 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2021 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bewerber folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2020;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2021, (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie • eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2021 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2021 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2019, nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis 2021 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die hiesige Bekanntmachung stellt eine Änderungsbekanntmachung der Bekanntmachung vom 05.02.2021 mit der Nummer 2021/S 025-060438 dar, welche mit Bekanntmachung vom 10.02.2021 mit der Nummer 2021/S 028-070089 berichtigt wurde.
Mit dieser Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren Linienstern Mühldorf 2025+ in den Verfahrensstand vor der Abgabe der Teilnahmeanträge zurückversetzt. Grund hierfür sind weitreichende Änderungen an den Anforderungen an die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge, die ein Interesse anderer bzw. weiterer Unternehmen an einer Beteiligung am hiesigen Verfahren begründen könnten. Derartigen Unternehmen wird mit der Zurückversetzung des Verfahrens in den Stand vor der Abgabe der Teilnahmeanträge die Möglichkeit eröffnet, sich am hiesigen Verfahren zu beteiligen.
Bewerber, die sich bereits im vorherigen Teilnahmewettbewerb als Bieter für die Angebotsphase qualifiziert haben, müssen sich im Rahmen des hiesigen Teilnahmewettbewerbs nicht erneut für die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren qualifizieren.
Neben den in Abschnitt III.1) genannten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland abzugeben. Nähere Informationen sind dem unter der in Ziffer I.3) angegebenen Vergabeplattform erhältlichen 3. Verfahrensbrief sowie den Formblättern F und G zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bewerber.
Rückfragen zu den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von Unternehmen, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen. Die Unternehmen haben sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber die registrierten Unternehmen automatisch über Änderungen an den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu IV.1.1) Verfahrensart:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsgespräche mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern insbesondere über die folgenden Inhalte der Vergabeunterlagen zu sprechen:
— Neufahrzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb inkl. der Energieversorgung,
— ggf. Fahrzeugpark inkl. Fahrzeuganforderungen,
— ggf. mögliche Einsparpotentiale,
— ggf. Fahrplanoptimierungen,
— ggf. Vertrieb,
— ggf. Kapitaldienstgarantie inkl. Bauzeitfinanzierung.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“