Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4) Referenznummer der Bekanntmachung: 220420-VgV-OBJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen an der Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4)
Objektplanung Gebäude LPH 5-9 (optional auch 3+4) gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9 (optional auch LPH 3 + 4) bei stufenweiser Beauftragung.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm plant den Neubau der Kindertagesstätte St. Elisabeth mit 3 Krippengruppen für insg. ca. 39 Krippenplätze und 5 Kindergartengruppen für insg. ca. 130 Kindergartenplätzen. Der Neubau soll auf dem innerstädtischen Grundstück des bestehenden Kindergartens errichtet werden, welcher nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen wird.
Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus zwei Gebäudeteilen, dem Kindergarten auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1122 sowie der Kinderkrippe, die sich im Gebäude des Sportheims auf dem Nebengrundstück befindet.
Vor Beginn der Baumaßnahme soll der Gebäudeteil der Kinderkrippe abgerissen werden, um Raum für den Neubau zu schaffen. Die Kinderkrippe soll für die Bauzeit in dem bereits errichteten Ersatzneubau nördlich des bestehenden Kindergartens untergebracht werden.
Sollte sich während der Entwurfsplanung herausstellen, dass das Raumprogramm nicht auf den derzeit vorgesehenen Flächen untergebracht werden kann, wird es ggf. erforderlich, auch die Fläche des bestehenden, abzureißenden Kindergartengebäudes in Anspruch zu nehmen.
Dies würde dann einen 2. Bauabschnitt bedingen, der eine Verlängerung der Bauzeit mit sich bringt.
Der Betrieb der Kindertagesstätte ist während der Baumaßnahme aufrecht zu halten.
Die Abbruchplanung ist nicht Teil des Auftrags.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits vom Auftraggeber selbst erbracht. Auch die Leistungsphasen 3 und 4 sollen intern bearbeitet werden, jedoch behält sich der Auftraggeber vor, hier auf die Unterstützung des Architekturbüros zurückzugreifen oder ggf. die Leistungsphasen ganz an das Büro zu übergeben. Aus diesem Grund sind die Leistungsphasen 3 und 4 optional ausgeschrieben.
Der Neubau ist als Holzbau mit hohem Vorfertigungsgrad und hoher Energieeffizienz vorgesehen.
Aufgrund der derzeit vorgesehenen Holz-Modulbauweise bzw. Holzbauweise mit hochgradigem Vorfertigungsgrad erfolgt eine angemessene Minderung des Leistungsbildes im Vertrag.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere z.B. :
— in LPH 3-8: Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene),
— in LPH 3-5: Fortschreiben von Raumbüchern
— in LPH 3-8: Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem Verwendungsnachweis,
— in LPH 5: Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
— in LPH 5: Erstellen aller erforderlichen Leitdetails
— in LPH 5: Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
— in LPH 6: Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der
detaillierten Objektbeschreibung (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
— in LPH 7: Prüfen und Werten der Angebote aus den Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase),
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang August 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für September/Oktober 2022 vorgesehen.
Die Genehmigungsplanung (LPH 4) soll bis Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.
Die Fertigstellung soll zum 1.7.2025, die Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum 1.9.2025 erfolgen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 einschl. Nachlaufzeiten. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die
Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde
gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los
getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die
Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht
aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und
somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 1 gilt optional.)
Stufe 2: LPH 4 gem. § 34 f HOAI 2021 (Die Stufe 2 gilt optional.)
Stufe 3: LPH 5 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 6-7 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 5: LPH 8 gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 6: LPH 9 gem. § 34 f HOAI 2021
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische
Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt
entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,
hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10
VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes
abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und
Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers
bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr.
1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild
Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für
Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung
des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung
muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig
abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander
mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht
älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten
Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021)
gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 4 techn. festangestellten Vollzeit-
MA im Leistungsbild Objektplanung inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im
Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im
Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation
eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli.
Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt
ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers
(Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und
Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die
Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen
nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU –
Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe
Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die
Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen (Ref 1: LPH 3-4; Ref 2 und 3: LPH 5-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.05.2012-31.04.2022 liegen (Ref 1: die LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 4 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein; Ref 2 und 3: die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.)
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei >= 4,4 Mio €),
— Zuordnung Honorzone (mind. HZ III) bei Gebäude mit Holzbauweise
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— Maßnahme im laufenden Betrieb
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
— Berücksichtigung spezieller baulichen Anforderungen beim Bauen für Kinder
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph.
Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen
Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten
Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (als Anlage 10).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind
rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend
innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen
Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht
zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter
werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder
zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich
auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die
veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber
bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue
Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen
zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich
hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag
unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland