Ortskern Karlstein-Dettingen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstein a. Main
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortskern Karlstein-Dettingen
Die Gemeinde Karlstein am Main beabsichtigt die Neugestaltung und Revitalisierung des Ortskerns im Ortsteil Dettingen. In diesem Zuge sollen das Bahnhofsumfeld, Teile der Hahnenkammstraße und die untergenutzten Blockinnenbereiche städtebaulich neu geordnet werden. Zusätzlich sind die Freianlagen in der Hahnenkammstraße und der Haggasse neu zu beplanen.
Die Hanauer Landstraße ist durch ein starkes Verkehrsaufkommen sowie eine niedrige Aufenthaltsqualität gekennzeichnet und verhält sich in ihrem Straßenquerschnitt sehr heterogen. Mit dem Bau einer Umgehungsstraße kann die Hanauer Landstraße künftig verkehrlich entlastet und zur Gemeindestraße herabgestuft werden.
Sie soll deshalb im Zuge des Wettbewerbs in einem Teilabschnitt als Gestaltungsmodul für die Ortsdurchfahrt ebenfalls städtebaulich neu geordnet werden. Zur Schaffung einer attraktiven Eingangssituation soll im weiteren Verlauf der Hanauer Landstraße der südliche Ortseingang freiräumlich
neu gestaltet werden. Um das Lagepotenzial der Gemeinde unmittelbar entlang des Mains auszuschöpfen, sollen räumlich-funktionale Verbindungen
zu den Mainauen geschaffen bzw. aufgewertet werden.
Das Auftragsversprechen wird für die Überführung des Konzepts in einen städtebaulichen Rahmenplan von ca. 3,5 ha sowie für die Planung der
Freianlagen im Bereich der südlichen Ortszufahrt Hanauer Landstraße am Hagbach, der Hahnenkammstraße, sowie der Anbindung an den
Main gegeben. Insgesamt werden die Baukosten der Freianlagen in den KG 500 mit ca. 3,5 Mio. EUR netto geschätzt. Die Kostenschätzung entspricht
dem möglichen Budget der Gemeinde für die Umsetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die:
» Termingemäß eingegangen sind,
» Den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
» Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
» Im Wesentlichen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Jedes der genannten Kriterien muss zwingend erfüllt sein. Das Preisgericht kann Wettbewerbsarbeiten, die gegen die genannten Kriterien verstoßen, von Anfang an vom weiteren Verfahren ausschließen.Darüber hinaus bestehen keine weiteren inhaltlich bindenden Vorgaben der Ausloberin, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führen. Entscheidungen des Preisgerichts, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten, sind zu protokollieren.
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
» Städtebauliche Einbindung und Angemessenheit
» Gestalterische Qualität der Freianlagen
» Erfüllen funktionaler Anforderungen und Flexibilität
» Umgang mit dem ruhenden und fließenden Verkehr
» Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.holl-wieden.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
AUFTRAGSVERGABE IM VERHANDLUNGSVERFAHREN
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des WB-Entwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern aufgenommen. Die Verfasser der im WB mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften aus dem WB treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des WB nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss des WB die Eignungskriterien mit dem Formular nachweisen. Bietende bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftl. u. finanz. Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarch. über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit: Namentl. Benennung von mind. 3 technischen Mitarbeitern für Landschaftsarch. oder Stadtplanung einschl. dem Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarch. oder Stadtplanung (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Landschaftsarch./Stadtplanung an einer Universität o. Fachhochschule) o. vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des WB wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben. Die Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsunterlagen benannt.
AUFTRAGSUMFANG
Die Beauftragung umfasst Leistungen gemäß den Leistungsbildern des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“ der AKBW in den LP 1 bis 3 zur Überführung des städtebaulichen Konzepts in einen Rahmenplan sowie für die Realisierungsteile der Freianlagen den Leistungsbildern der HOAI 2021 §§ 39/40 Freianlagen und §§ 47/48 Verkehrsanlagen mindestens in den LP 2 bis 5 und optional LP 6 bis 9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) u. soweit u. sobald die WB-Aufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmenden aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu. Wichtige Gründe sind z.B. das Übersteigen der genannten Baukosten-Budgets und außergewöhnliche Ausgaben der Kommune, die durch ihre hoheitlichen Aufgaben begründet sind. Die Ausloberin behält sich geringfügige Änderungen in der Ausführung vor, ohne den Charakter des jeweiligen Entwurfs zu verändern. Die WB-Teilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im WB bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des anteiligen Preises für den Realisierungsteil der WB-Aufgabe nicht erneut vergütet, wenn der WB-Entwurf im Umfang der beauftragten Leistung in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmende zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Es gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstein a. Main
Postleitzahl: 63791
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.karlstein.de