Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach"
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 080-216259)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Windischeschenbach
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://windischeschenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach"
Die bestehende Grund- und Mittelschule der Stadt Windischeschenbach entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Ursprünglich für 950 Schüler konzipiert, liegt der aktuelle Bedarf bei 250 Schülern. Deshalb wurde eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau und Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist.
Nach einer öffentlichen Diskussion und einem Bürgerentscheid, der sehr knapp gegen einen Erhalt und für einen Neubau ausging fasste die Mehrheit des Stadtrates den Beschluss für eine Neubaulösung, die durch einen Architektenwettbewerb ermittelt werden soll. Dies ermöglicht auch das Eingehen auf zeitgemäße pädagogische Konzepte und deren räumliche Umsetzung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich.
Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber die beide Qualifikationen vorweisen können. Die Durchführung des
Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich.
Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber die beide Qualifikationen vorweisen können. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Landschaftsarchitekt/-in befugt sind.