Erneuerung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen in unterirdischen U-Bahnhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-170509-007
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen in unterirdischen U-Bahnhöfen
Unterirdische U-Bahnhöfe im gesamten Münchener U-Bahnnetz
Auftragsart: Erneuerung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen in unterirdischen U-Bahnhöfen. Im Rahmen eines ganzheitlichen neuen Brandschutzkonzeptes werden die Brandmeldeanlagen in den unterirdischen U-Bahnhöfen des gesamten Münchener U-Bahnnetzes erneuert und erweitert. Die zugehörige Planung des Vorhabens beinhaltet die Auslegung aller unterirdischen U-Bahnhöfe in Kategorie 1 Vollschutz. Das Qualifizierungssystem umfasst daher ca. 77 U-Bahnhöfe, die über einen Zeitraum von etwa 8 bis 9 Jahren sukzessive erneuert und erweitert werden sollen. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen jeweils über einzelne Auftragspakete von voraussichtlich ca. 8 U-Bahnhöfen. Die bestehenden technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen erlauben nur den Einbau des Produkts Hekatron Integral IP –Seconet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(0) Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Liste) qualifizierter Unternehmen (Präqualifikation) erfüllen müssen: Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(1) Kriterium Befähigung zur Berufsausübung: Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragungin der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Siehe Ziffer (0); die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
(3) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(4) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mitgesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Siehe Ziffer (0); für einzelne Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist, wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages bereits abgeschlossen (= abgenommen) ist.
(5) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung der vom Qualifizierungssystem umfassten Auftragsarten gemäß Ziffer II.2 verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen.
Siehe Ziffer (0); der Antrag wird nur berücksichtigt, wenn die genannten Einzelnachweise vorgelegt werden können. Bezüglich der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen kann seitens der antragstellenden Unternehmen nicht auf eine Präqualifikation durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(PQ-VOB) oder auf eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwiesen werden. Hinsichtlich der dem Qualifizierungssystem zugrundeliegenden Verfahrensregeln und –auflagen wird auf dieAntragsunterlagen verwiesen.
(6) Erforderliche spezifische Kopien von Einzelnachweisen:
— Nachweis der Zertifizierung zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen nach DIN14675 mittels Aktueller Schulungsteilnahmebestätigungen.
— Nachweis der Schulung für Sondermelder (ILIA Dust Pro und Rauchansaugsystem ASD 535), mittels Aktueller Schulungsteilnahmebestätigungen.
— Nachweis der Befähigung für den Einbau des Produkts Hekatron Integral IP mittels eines geeigneten gültigenZertifikats (z.B. TÜV, VdS).
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie dietechnische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe derSektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch,so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung.Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderenUnternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die dieseKapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronischin Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen. Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-APE-170509-007 nach einem System- Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugang.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch.
Oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße,soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist.
Von 10 Kalendertagen, soweit diese erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).