Breitbandausbau ZV BB Landkreis Schwäbisch Hall Gemarkung Oberrot Referenznummer der Bekanntmachung: MRK.SHA.2204.02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau ZV BB Landkreis Schwäbisch Hall Gemarkung Oberrot
Errichtung einer passiven Breitbandinfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall Gemarkung Oberrot
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau des ZV BB Schwäbisch Hall Gemarkung Oberrot
Errichtung der Breitbandinfrastruktur Gemarkung Oberrot einschließlich Errichtung von
Hausanschlüssen und Vorstreckungen. Tiefbauarbeiten, Rohrleitungs-
und Kabelverlegearbeiten, LWL-Montage und Montage TA zum Breitbandausbau
Tiefbau:
Kabelgraben - Tiefbau versiegelt: ca. 13,5 km
Kabelgraben - Tiefbau unversiegelt: ca. 5,5 km
Geführte Bodenverdrängungsverfahren: ca. 2 km
HDD: ca. 21 km
Kabelpflug/Sonderbauweise: ca. 6 km
Hausanschlusstrassen: ca. 6 km
Herstellung Hausanschlüsse bis ins Gebäude: 549 Stück
Mikrorohrverband 4x20/16 mm: ca. 68 km
Mikrorohrverband 12x10/6 mm: ca. 72,5 km
LWL-Kabel: ca. 173,5 km
Fusionspleiße: ca. 24.000 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung Deutsche eVergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.